POL-HWI: Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
Wismar (ots)
Bei dem Versuch seinen Pkw am 18. Mai in Herrnburg Krützkamp einzuparken und damit einhergehenden lauter Motorengeräusche, wurden Zeugen auf einen 33-jährigen Autofahrer aufmerksam. Ersten Erkenntnissen zufolge überfuhr der Mann gegen 02:55 Uhr zunächst Sperrmüll und kollidierte in der weiteren Folge mit zwei abgestellten Fahrzeugen. Als der Fahrer nun die herannahende Zeugin sah, stieg er aus seinem Auto aus, übergab ihr den Autoschlüssel und überließ es der Frau seinen Pkw einzuparken. Kurze Zeit später stellten die hinzugezogenen Polizeibeamten bei dem augenscheinlich alkoholisierten Mann einen Atemalkohol von 2,11 Promille fest. Sie leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ein, ordneten eine Blutprobenentnahme an und beschlagnahmten den Führerschein des Mannes. Der entstandene Gesamtschaden wird auf 3.000 EUR geschätzt.
Ebenfalls am 18. Mai gg. 21:45 Uhr kontrollierte eine Zivilstreife des Polizeihauptreviers Wismar einen 31-jährigen Autofahrer, der eine auffällige Fahrweise an den Tag legte. Um sein Fahrzeug nicht aus den Augen zu verlieren, mussten die Beamten auf der L31 zwischen Groß Krankow und Bobitz zum Teil Geschwindigkeiten von deutlich über 100 km/h fahren. Kurze Zeit später, nachdem der Mann von der B 208 rechts in die Dambecker Straße abgebogen war, führten die Beamten eine Verkehrskontrolle durch. Dabei stellten sie bei ihm einen Atemalkohol in Höhe von 0,94 Promille fest. Zudem reagierte ein Drogenvortest positiv auf Amphetamin und THC. Einen Führerschein konnte er nicht vorweisen. Die Polizisten ordneten eine Blutprobenentnahme an. Ihn erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Keine zum Führen eines Pkw erforderliche Fahrerlaubnis besaß 38-jähriger Mann, den Beamte des Polizeihauptreviers am vergangenen Samstagnachmittag einer Verkehrskontrolle unterzogen. Außerdem hegten die Beamten im Verlauf der Maßnahme den Verdacht, dass der Mann unter der Einwirkung von Betäubungsmitteln steht. Ein Drogentest erhärtete die Vermutung und wies auf den Konsum von Cannabis hin. Den 38-Jährigen erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen die 0,5-Promillegrenze (berauschende Mittel).
Die zuständige Führerscheinstelle des Landkreises Nordwestmecklenburg wird über die Sachverhalte in Kenntnis gesetzt.
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