POL-HWI: Ansprechen eines Kindes in Rehna - Polizei sucht Zeugen
Wismar (ots)
Die Schutz- und Kriminalpolizei in Gadebusch gehen intensiv Hinweisen zum Verdacht des Ansprechens eines Kindes im Bereich Rehna nach.
Ersten Erkenntnissen zufolge soll am Morgen des 11. Januar ein 8-jähriges Mädchen auf dem Schulweg in der Goethestraße durch einen unbekannten Mann angesprochen worden sein sollen. Angaben zufolge habe der Mann dem Mädchen zudem die Hand auf die Schulter gelegt. Das Mädchen entzog sich der Situation und lief zur Schule.
Die Kriminalpolizei hat umgehend die Ermittlungen aufgenommen und bereits Befragungen von Zeugen, die das Geschehen beobachtet haben, durchgeführt.
Der Unbekannte wird auf circa 40 Jahre geschätzt, war dunkel gekleidet und von schlanker Statur. Weiterhin soll der Mann ein rotes Basecap getragen haben.
Die Polizei bittet nun Zeugen, die sachdienliche Hinweise mitteilen können, sich bei der Polizei in Gadebusch unter der Telefonnummer 03886 722 0 sowie jeder beliebigen Polizeidienststelle zu melden.
Die Besorgnis der Bevölkerung bei derartigen Sachverhalten ist selbstverständlich durchaus nachvollziehen, dennoch wird seitens der Polizei darum gebeten, auf das Verbreiten von Gerüchten, insbesondere in den sozialen Medien, zu verzichten.
Insoweit keine gesonderte Erwähnung stattfindet, handelt es sich bei den beteiligten Personen um deutsche Staatsangehörige.
Im Weiteren empfiehlt die Polizei Eltern und Angehörigen Folgendes zum Thema "Wie kann ich mein Kind schützen?" (Beispiele sind nicht abschließend aufgezählt)
- Erklären Sie Ihrem Kind, dass es "Nein" sagen darf - die Botschaft lautet: "Keiner darf etwas verlangen, was du nicht möchtest!"
- Üben Sie kleine Rollenspiele - "Was-tue-ich-wenn"-Spiele.
- Warnen Sie nicht vor "Fremden", sondern vor Taten. Kinder wissen mit dem Begriff "fremd" oftmals nicht umzugehen. Für Kinder sind bereits diejenigen nicht mehr fremd, die sich mit Namen vorstellen oder den Namen der Kinder kennen.
- Legen Sie fest, mit wem Ihr Kind mitgehen darf, von wem es abgeholt werden darf. Die Regel lautet: "Geh nur mit diesen Personen mit und niemandem sonst!".
- Üben Sie mit Ihrem Kind, sich in bedrohlichen Situationen richtig zu verhalten - weglaufen, um Hilfe bitten, laut um Hilfe schreien, etc.
- Überlegen Sie mit Ihrem Kind, wo es sich im Notfall Hilfe holen könnte - Geschäfte, Lokale, Ämter, Polizei.
- Ihr Kind sollte den Notruf 110 kennen. Erklären Sie, dass bei Gefahr mit dem Handy oder von einer Telefonzelle jederzeit die Polizei gerufen werden kann.
- Sie sollten wissen, wo Ihr Kind die Freizeit verbringt. Das Festlegen von Orten/Plätzen und ggf. Zeiten, wann und wo sich Ihr Kind aufhalten darf, kann dabei hilfreich sein.
- Verständigen Sie im Akutfall sofort die Polizei - auch dann, wenn die Tat schon einige Stunden zurückliegt.
Die Polizei nimmt Ihre Schilderungen immer ernst. Dazu sind detaillierte Angaben des Kindes zu den Umständen und eine Personenbeschreibung erforderlich.
Rückfragen bitte an:
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Jessica Lerke
Telefon1: 03841/203 304
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