POL-HRO: Rostocker Ermittler klären Diebstahlsserie von Motorrädern im Stadtgebiet auf - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rostock und der Polizeiinspektion Rostock
Rostock (ots)
Der Rostocker Kriminalpolizei ist es im Zusammenwirken mit der Staatsanwaltschaft Rostock durch konsequente Aufklärung einer Vielzahl von Hinweisen gelungen, einen mutmaßlichen Motorraddieb zu ermitteln. Die Staatsanwaltschaft Rostock beantragte beim zuständigen Amtsgericht in Rostock einen Haftbefehl gegen den 42-jährigen Tatverdächtigen. Im Rahmen der Haftvorführung im Amtsgericht Rostock wurden ihm insgesamt 41 Straftaten zur Last gelegt.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, seit gut zwei Jahren im Stadtgebiet von Rostock für eine Vielzahl von Motorraddiebstählen verantwortlich zu sein. Dabei soll sich der Schwerpunkt der Handlungen im Nordwesten der Stadt befunden haben.
Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen soll er für 23 Motorraddiebstähle verantwortlich sein. Da er diese anschließend überwiegend unter Anbringung falscher Kennzeichen weiter genutzt haben soll, wirft ihm die Staatsanwaltschaft Rostock zudem verschiedene Urkundenfälschungen und Verkehrsunfallfluchten vor.
Nachdem er von Ende 2019 bis Anfang 2020 eine sechsmonatige Haftstrafe wegen gleichgelagerter Delikte angetreten hatte, soll der Beschuldigte unmittelbar nach seiner Entlassung die erneuten Taten begangen haben. Die Ermittler kamen aufgrund derselben Tatbegehungsweise sowie der entsprechenden Spurensicherungen und -auswertungen auf die Spur des Verdächtigen. Zur Aufklärung dieser Serie von Motorraddiebstählen wurde auch eine DNA-Analyse erstellt.
Nach Erlass des Haftbefehls gelang es nach umfangreichen Recherchen mehrerer beteiligter Bereiche des Kriminalkommissariats Rostock den Aufenthaltsort des Beschuldigten zu ermitteln. Die Polizeibeamten der Fahndung ergriffen den Mann schlussendlich an einer Rostocker Anschrift. Der Beschuldigte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
Im Falle seiner Verurteilung droht dem Beschuldigten eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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