POL-HRO: Für mehr Balance zwischen allen Verkehrsteilnehmern
Rostock (ots)
Die Kontaktbeamten des Polizeihauptreviers Reutershagen erhielten wiederholt Beschwerden von Anwohnern und Fußgängern, dass die Fahrradfahrer sie bei unterschiedlichen Verkehrssituationen behindern - jüngst bei der Baustelle in der Rostocker Erich-Schlesinger-Straße, Höhe der Bushaltestelle "Bei der Tweel". Dies nahmen die Polizeibeamten der Polizeiinspektion Rostock zum Anlass und führten Verkehrskontrollen durch, bei denen aufklärende Gespräche im Vordergrund standen.
Am 6. Juli 2021 stellten die Polizeibeamten in drei Stunden im Baustellenbereich der Erich-Schlesinger-Straße rund 80 Verkehrsverstöße fest, obwohl die Beschilderung und Baustellenabsicherung entsprechend gekennzeichnet und aufgestellt sind. Einige Radfahrer fuhren entgegengesetzt der Fahrtrichtung auf dem Gehweg und behinderten Fußgänger, auch mit Kinderwagen und Rollator. Andere Radfahrer stiegen ab und stellten ein Stück des Bauzauns weg, um durch den abgesperrten Baustellenbereich fahren zu können.
Ebenso beschwerten sich die Anwohner der Laurembergstraße über die Radfahrer, die wegen des Kopfsteinpflasters auf den Gehwegen unterwegs sind. Auch sollen sie viel zu schnell an den Ausgängen der Haustüren vorbeifahren, wobei Kollisionen zwischen den Fußgängern und Radfahrern nur knapp verhindert werden konnten. Bei den heutigen Verkehrskontrollen der Kontaktbeamten des Polizeihauptreviers waren die Entschuldigungen der Radfahrer vielfältig: "Ich habe frische Eier gekauft, die gehen auf dem Kopfsteinpflaster kaputt.", "Sonst fällt mir ja das Gebiss raus.".
Polizeioberkommissar Hans-Joachim Borchert kommentiert in diesem Zusammenhang, dass "nicht andere Menschen oder andere Dinge herangezogen werden sollen, um das eigene Fehlverhalten zu rechtfertigen." Er wünscht sich mehr Balance zwischen allen Verkehrsteilnehmern im öffentlichen Verkehrsraum, mehr Rücksicht und Verständnis füreinander. Das Verantwortungsbewusstsein muss wieder wachsen. Dabei denkt er auch an die Fahrer von motorisierten Fahrzeugen.
Die Polizeiinspektion Rostock erinnert an § 1 StVO, in welchem die Grundregeln für jeden Verkehrsteilnehmer festgehalten sind.
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