POL-HST: Die Polizei prüft Sachverhalt zum "Ansprechen von Kindern"
Barth (ots)
Die Polizei in Barth geht gegenwärtig Hinweisen zum verdächtigen Ansprechen von Kindern nach, von denen sie am heutigen Vormittag (02.07.2019) Kenntnis erhalten hat. Demnach soll sich der Sachverhalt bereits gestern Vormittag an einer Kindertagesstätte in der Erich-Weinert-Straße in Barth ereignet haben.
Nach gegenwärtigen Erkenntnissen soll gegen 10:25 Uhr ein großer, unbekannter Mann mit einer Goldkette drei Kindergartenkinder über den Zaun der Betreuungseinrichtung angesprochen haben. Dabei soll der Unbekannte angegeben haben, reich zu sein und die Kinder gebeten haben, Fotos von ihnen machen zu dürfen. Der Gesuchte fertigte nach Aussagen der Kinder dabei zumindest Aufnahmen von ihrer Rückansicht an und entfernte sich dann unerkannt. Nähere Details zu dem Mann liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.
Die Polizei geht den Hinweisen und Angaben der Kinder gegenwärtig intensiv nach und bittet in diesem Zusammenhang um Mithilfe aus der Bevölkerung. Zeugen, die dieses Geschehen am gestrigen Vormittag beobachtet haben und/oder ggf. weitere Angaben zu dem gesuchten Mann machen können, werden gebeten, sich an die Polizei in Barth 038231/6720 zu wenden.
Im Weiteren empfiehlt die Polizei den Eltern und Angehörigen Folgendes zum Thema "Wie kann ich mein Kind schützen?" (Die Beispiele sind nicht abschließend aufgezählt.)
- Erklären Sie Ihrem Kind, dass es "Nein" sagen darf - Botschaft: Keiner darf etwas verlangen, was du nicht möchtest!"
- Üben Sie kleine Rollenspiele - "Was-tue-ich-wenn"-Spiele.
- Warnen Sie nicht vor "Fremden", sondern vor Taten. Kinder wissen mit dem Begriff "fremd" oftmals nicht umzugehen. Für Kinder sind bereits diejenigen nicht mehr fremd, die sich mit Namen vorstellen oder den Namen der Kinder kennen.
- Üben Sie mit Ihrem Kind, sich in bedrohlichen Situationen richtig zu verhalten - weglaufen, um Hilfe bitten, laut um Hilfe schreien, etc.
- Überlegen Sie mit Ihrem Kind, wo es sich im Notfall Hilfe holen könnte - Geschäfte, Lokale, Ämter, Polizei.
- Ihr Kind sollte den Notruf 110 kennen. Erklären Sie, dass bei Gefahr mit dem Handy oder von einer Telefonzelle jederzeit die Polizei gerufen werden kann.
- Sie sollten wissen, wo Ihr Kind die Freizeit verbringt. Das Festlegen von Orten/Plätzen und ggf. Zeiten, wann und wo sich Ihr Kind aufhalten darf, kann dabei hilfreich sein.
- Legen Sie fest, mit wem Ihr Kind mitgehen darf, von wem es abgeholt werden darf. Die Regel lautet: "Geh nur mit diesen Personen mit und niemandem sonst!".
- Kinder sollten üben, Abstand zu Fahrzeugen zu halten, wenn sie nach dem Weg gefragt werden. Sie sollten nicht zu nah an ein Fahrzeug herantreten oder gar einsteigen.
Im Akutfall - sollte Ihr Kind von solch einem Vorfall berichten, bei dem es von einer fremden Person angesprochen oder bedrängt wurde:
- Bewahren Sie bitte Ruhe.
- Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es in Sicherheit ist.
- Bestätigen Sie Ihrem Kind, dass es richtig war, sich Ihnen anzuvertrauen.
- Glauben Sie Ihrem Kind. Hören Sie aufmerksam zu, ohne "nachzubohren".
- Lassen Sie Ihr Kind mit eigenen Worten berichten. Machen Sie bitte keine Vorhaltungen.
- Verständigen Sie im Akutfall sofort die Polizei - auch dann, wenn die Tat schon einige Stunden zurückliegt.
Die Polizei nimmt Ihre Schilderungen immer ernst. Dazu sind detaillierte Angaben des Kindes zu den Umständen und eine Personenbeschreibung erforderlich.
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