POL-HST: Barther Polizei stellt mehrere Verkehrssünder
Barth (ots)
Am 11.11.2020 stellten die Beamten vom Polizeirevier Barth bei mobilen Verkehrskontrollen mehrere Fahrzeugführer fest, die gegen geltende Rechtsvorschriften verstießen.
Auf der Landesstraße 21 stoppten die Beamten gegen 10:45 Uhr in der Chausseestraße in der Ortschaft Groß Kordshagen ein Kleinkraftrad. Bei der Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der 59-jährige deutsche Fahrzeugführer aus der Region nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein und untersagten dem 59-Jährigen die Weiterfahrt. Sein Kleinkraftrad stellten sie im Rahmen der Beweissicherung sicher.
Etwa 45 Minuten später kontrollierten sie auf der Kreisstraße 11 in der Stralsunder Straße in Altenpleen einen PKW Land Rover. Der 54-jährige deutsche Fahrzeugführer aus der Gemeinde Sundhagen war ebenfalls nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, da er sie nach mehreren Verkehrsverstößen im Jahr 2019 abgegeben hatte. Auch hier untersagten die Beamten dem Fahrzeugführer die Weiterfahrt und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Gegen 12:45 Uhr stellten die Beamten den PKW Land Rover in der Stralsunder Straße in Schmedshagen erneut fest. Dieses Mal saß der Mann, der zuvor gefahren war, auf dem Beifahrersitz. Fahrer war nun ein 55-jähriger Deutscher aus Zingst. Während der Verkehrskontrolle stellten die Beamten Alkoholgeruch beim Fahrzeugführer fest. Ein beweissicherer Atemalkoholtest erbrachte einen Wert von 0,64 Promille. Deshalb wurde auch diesem Fahrzeugführer die Weiterfahrt untersagt. Darüber hinaus stellten die Beamten zur Verhinderung der Begehung weiterer Ordnungswidrigkeiten und Straftaten die Fahrzeugschlüssel sicher. Außerdem leiteten sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den 55-Jährigen ein. Er muss nun mit einer Geldbuße in Höhe von mindestens 500 Euro, einem Eintrag ins Verkehrszentralregister und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
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