POL-HST: Wildunfall mit hohem Sachschaden auf der Insel Rügen
Sassnitz (ots)
Immer wieder werden Autofahrer, vor allem in den Morgen- und Abendstunden, mit plötzlich auf die Straße springenden Tieren konfrontiert. Nicht immer gelingt es ihnen, ihr Auto rechtzeitig zu stoppen. So erging es heute (01.09.2021) in den frühen Morgenstunden auch einem Verkehrsteilnehmer auf der Insel Rügen.
Gegen 05:45 Uhr befuhr der 75-jährige Deutsche mit seinem PKW Mercedes-Benz die Landesstraße 30 aus Richtung Altenkirchen kommend in Richtung Sagard. Etwa 300 Meter vor der Ortschaft Bobbin sprang ein Damhirsch auf die Fahrbahn. Trotz sofort eingeleiteter Gefahrenbremsung kam es zum Zusammenstoß zwischen Fahrzeug und Tier. Der 75-jährige Fahrzeugführer blieb genau so wie seine 71-jährige deutsche Beifahrerin unverletzt. Beide kommen aus der Gemeinde Wiek. Der Damhirsch verendete an der Unfallstelle. Der PKW war aufgrund der Beschädigungen nicht mehr fahrbereit und musste durch einen Abschleppdient geborgen werden. Der Sachschaden wird auf rund 50.000 Euro geschätzt. Während der Verkehrsunfallaufnahme musste die Fahrbahn für circa 30 Minuten halbseitig gesperrt werden.
Die Polizei rät allen Verkehrsteilnehmern, besonders in den Morgen- und Abendstunden sowie in der Nacht, mit Wildwechsel zu rechnen. Besondere Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Denn die Schilder werden gerade dort aufgestellt, wo sich häufig Wildunfälle ereignen. Dort halten sich Tiere gern auf Grünstreifen, Feldern und Wiesen auf. Kraftfahrer sollten hier besonders vorsichtig fahren, aufmerksam und bremsbereit sein. Befinden sich Wildtiere auf oder neben der Straße gilt: Abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Wildtiere sind häufig in Gruppen unterwegs. Sieht man eins können also weitere Tiere in der Nähe sein. Sollte es trotzdem zum Wildunfall kommen, sichern Sie die Unfallstelle umgehend ab. Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen nicht angefasst oder gar mitgenommen werden. Bitte verständigen Sie die Polizei, die dann den zuständigen Jagdausübungsberechtigten informiert, welcher sich um die Wildentsorgung kümmert.
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