POL-HST: Nach Nutzung eines gefälschten Impfausweises droht Strafanzeige
Grimmen (ots)
Am Montagnachmittag (24.01.2022) erhielt die Grimmener Polizei den Hinweis, dass eine Frau in einer Apotheke versucht habe mit einem Impfausweis ihre vermeintlichen Covid-19-Impfungen digitalisieren zu lassen.
Ersten Erkenntnissen zufolge stellte eine Mitarbeiterin der Apotheke, bei der Prüfung des Impfausweises, Auffälligkeiten bei den Eintragungen der Covid-19-Impfungen fest. Nachdem die Mitarbeiterin Rücksprache mit der Arztpraxis hielt, die die Impfungen durchgeführt haben soll, flogen die gefälschten Eintragungen auf. Die hinzugerufenen Polizisten stellten den Impfausweis sicher. Gegen die 41-jährige Grimmenerin wurde eine Strafanzeige, wegen des Verdachts des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse, aufgenommen.
Dabei handelt es sich bei weitem nicht um einen Einzelfall. In Mecklenburg-Vorpommern wurden nach derzeitigem Stand insgesamt 234 Anzeigen im Zusammenhang mit gefälschten Impfausweisen registriert. 53 Fälle davon alleine in diesem Jahr. Im Landkreis Vorpommern-Rügen sind der Polizei seit Jahresbeginn neun Fälle bekannt geworden. Die Polizei geht davon aus, dass die Dunkelziffer deutlich höher ist.
Nachdem die Strafbarkeit, unter anderem bei der Nutzung gefälschter Impfausweise, zunächst rechtlich uneindeutig war, wurden nun Gesetzesänderungen im Strafgesetzbuch vorgenommen. Diese gelten seit dem 24.11.2021. Demnach ist unter anderem das Herstellen oder Verwenden eines unrichtigen oder unbefugt ausgestellten Ausweises strafbewährt. Wer dagegen verstößt, kann mindestens mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden.
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