POL-HST: Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss am Herrentag
Landkreis Vorpommern-Rügen (ots)
In den vergangenen 24 Stunden ereigneten sich im Landkreis Vorpommern-Rügen zwei Verkehrsunfälle, bei denen die Fahrer unter Alkoholeinfluss standen.
In Bodstedt bei Barth stürzte am 26.05.2022 gegen 19:30 Uhr ein 38-jähriger deutscher Radfahrer und zog sich schwere Verletzungen zu. Eigenen Angaben zufolge befuhr er den Radweg in der Straße Damm, kam nach rechts auf den Sandstreifen und stürzte dort. Bei der Verkehrsunfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Mann aus Greifswald alkoholisiert war. Eine entsprechende Messung ergab einen Wert von 1,47 Promille. Rettungskräfte brachten den Verunfallten ins Krankenhaus nach Ribnitz-Damgarten, wo ein Arzt ihm auch eine Blutprobe entnahm. Er muss sich nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr verantworten.
Am 27.05.2022 gegen 01:15 Uhr stoppte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Stralsund in der Thomas-Kantzow-Straße in Stralsund einen stark beschädigten PKW BMW. Der 21-jährige deutsche Fahrer war erheblich alkoholisiert (1,82 Promille). Gegenüber den hinzugezogenen Polizeibeamten vom Polizeihauptrevier Stralsund äußerte der Mann aus der Hansestadt, dass er kurz zuvor im Grünhufer Bogen einen Verkehrsunfall verursachte, indem er nach rechts von der Fahrbahn abkam, zunächst gegen den Bordstein und anschließend gegen eine Leitplanke stieß. Das Fahrzeug war derart beschädigt, dass eine Weiterfahrt unmöglich war. Der Sachschaden wird derzeit auf rund 4.000 Euro geschätzt. Ein Arzt entnahm dem 21-Jährigen eine Blutprobe und die Polizisten stellten seinen Führerschein sicher. Zudem leiteten sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein.
Neben diesen Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss stellten die Beamten der Polizeiinspektion Stralsund in den letzten zwei Tagen bei Verkehrskontrollen auch vier Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss, zwei vermutlich unter Betäubungsmitteleinfluss stehende Fahrer und einen ohne erforderliche Fahrerlaubnis fest.
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