POL-HST: Eine Vielzahl von Verkehrssündern auf der Insel Rügen
Rügen (ots)
Am vergangenen Wochenende führten das Polizeihauptrevier Bergen und das Polizeirevier Sassnitz wieder umfangreiche Verkehrskontrollen durch und stellten neben zwei erheblichen alkoholbeeinflussten Fahrzeugführenden auch etliche Geschwindigkeitsverstöße und einen Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis fest.
Am Samstag (04.03.2023) kontrollierten die Beamten in Berglase die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit diverse Fahrzeugführer. Innerhalb einer Stunde konnten demnach drei Buß- und zwei Verwarngelder festgestellt werden. Negativer Spitzenreiter an diesem Tag war ein 79-Jähriger deutscher Peugeot Fahrer aus Niedersachsen, der mit vorwerfbaren 91 Kilometern pro Stunde in der Ortschaft eingemessen wurde. Ihn erwartet ein Bußgeld von mindestens 320 Euro, ein Fahrverbot sowie die Aufstockung des Punktekontos um zwei Punkte in Flensburg.
Am Sonntagmorgen (05.03.2023) stoppten die Beamten in Sassnitz einen 36-jährigen Deutschen von der Insel Rügen, aufgrund seiner auffälligen Fahrweise. Der Autofahrer wies gegen 05:00 Uhr einen Atemalkoholwert von 1,92 Promille auf. Es folgte eine Blutprobe zur Beweissicherung durch einen Arzt und der Führerschein wurde beschlagnahmt. Wenig später, gegen 10:30 Uhr wurde dieser Wert in Bergen noch überboten. Die Polizisten stellten eine 40-jährige Deutsche fest, die ebenfalls mit dem Auto durch Bergen gefahren sein soll. Die Alkoholisierung lag beim Antreffen der Beamten bei 2,60 Promille. Eine doppelte Blutprobe soll die genau Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt klären. Die Polizei ermittelt auch in diesem Fall wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr.
Am Sonntagnachmittag wurden dann auch in Bergen die Fahrzeugführer auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h im Stadtkern überprüft. Dabei konnten innerhalb einer halben Stunde fünf Verwarngelder festgestellt werden.
Zudem stoppten die Beamten ein Fahrzeugführer aus Brandenburg. Der 63-Jährige deutsche Fahrzeugführer war im Urlaub und führte im Beisein seiner Frau einen Pkw Honda, vermutlich ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein. Ein Fahrerwechsel führte dann dazu, dass die Ehefrau die Fahrt fortsetzen konnte.
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