POL-HST: Wichtige Tipps, um den Jahreswechsel unbeschwert feiern zu können
Stralsund (ots)
Der Jahreswechsel rückt näher und viele Menschen freuen sich auf die Feierlichkeiten in der Silvesternacht. Raketen und Feuerwerkskörper sind bei vielen wichtiger Bestandteil zum Gelingen einer zünftigen Party. Damit unbeschwert und vor allem unfallfrei gefeiert werden kann, bittet die Polizei beim Umgang mit Feuerwerkskörpern um Beachtung einiger Verhaltenshinweisen.
Der Einsatz und der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist streng geregelt: Silvesterfeuerwerk darf in Geschäften nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden. In diesem Jahr fällt der Verkaufsstart auf Samstag, dem 28. Dezember 2024. Nur wer volljährig ist, darf zum Jahreswechsel Feuerwerk zünden; und zwar nur in Deutschland zugelassene Böller und Raketen der Kategorie F2. Nach Silvester ist es verboten privates Feuerwerk zu zünden. Es droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Ausnahmen gelten für Kleinstfeuerwerk (Feuerwerk der Kategorie F1). Das sind z.B. Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere Artikel, die für den Gebrauch im Haus bestimmt sind. Dieses darf schon von Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden und auch das ganze Jahr über.
Wer sich nicht an diese Gebote hält, macht sich strafbar: Der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nicht geprüften und zugelassenen Böllern fallen unter das Sprengstoffgesetz. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Ebenso ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten.
Tipps der Polizei zur sicheren Nutzung von Feuerwerkskörpern
- Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Registrierungsnummer. - Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger auf keinen Fall wieder anzünden, sondern sachgerecht entsorgen. - Beachten Sie auch eventuell bestehende örtliche Verbote und Einschränkungen (Ein Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, sowie Kinder- und Altenheimen, ist verboten). - Lesen Sie die Gebrauchsanweisung und halten Sie die Hinweise ein. - Halten Sie Böller beim Abbrennen keinesfalls in der Hand. - Zünden Sie fehlgezündete Feuerwerkskörper nicht wieder an, sondern entsorgen Sie sie fachgerecht. - Verwenden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien. Die Flugbahn ist freizuhalten, keinesfalls sind Raketen auf Menschen oder Tiere zu richten. Verschießen Sie Raketen von einem geeigneten, stabilen Abschussplatz aus. Das Zünden auf Balkonen sowie aus geöffneten Fenstern heraus ist zu unterlassen! - Halten Sie zu immer einen Schutzabstand zu Menschen, Tiere und Gebäude ein. - Säubern Sie Straßen und Gehwege von den Resten und entsorgen Sie diese fachgerecht, sobald sie ausgekühlt sind.
Das Herstellen von selbstgebastelten Böllern ist nicht nur strafbar, sondern auch lebensgefährlich!
Steigen Sie nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ins Auto. Das ist gefährlich, unverantwortlich und strafbar. Kommen Sie sicher ins neue Jahr - mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi. Für den nächsten Morgen nach einer langen Partynacht gilt: es dauert lange, bis der Alkohol abgebaut ist, Restalkohol verschwindet nicht durch einen starken Kaffee oder eine kalte Dusche.
Grundsätzlich gilt:
Achten Sie aufeinander, feiern Sie friedlich und genießen Sie den letzten Abend des Jahres in vollen Zügen. Öffentliche Veranstaltungen in der Silvesternacht werden polizeilich begleitet, denn die Bürger sollen ausgelassen feiern und sich um ihre Sicherheit keine Gedanken machen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Stralsund
Juliane Boutalha
Telefon: 03831/245-204
E-Mail: pressestelle-pi.stralsund@polizei.mv-regierung.de
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