POL-ANK: POLICJA JEDZ ZA NAMI - Polizei nimmt nach Verfolgungsfahrt zwei Männer fest
Heringsdorf (ots)
Bereits am vergangenen Mittwoch (16. September 2020) haben Kräfte der Gemeinsamen Diensteinheit (Kooperation der Bundespolizeiinspektion Pasewalk, der Polizeiinspektion Anklam und des Hauptzollamtes Stralsund) gegen 15.20 Uhr in Pudagla eine Fahrzeugkontrolle eines polnischen Autos durchführen wollen. Die Beamten versuchten, das Fahrzeug zum Stehen zu bringen, der Autofahrer ergriff jedoch die Flucht. Nach einer kurzen Verfolgungsfahrt - währenddessen der Beifahrer aus dem Fahrzeug sprang und flüchtete - konnte der Ford schließlich angehalten werden. Die Polizei überprüfte die Personalien des Fahrzeugführers sowie auch wenig später die des geflüchteten Mannes, der fußläufig von einem der eingesetzten Beamten eingeholt werden konnte. Bei den beiden Personen handelte es sich um zwei 46-jährige polnische Männer. Beide sind bereits wegen verschiedener Diebstahlshandlungen mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten. Aufgrund von Beweismaterialien, die im Auto der Männer sichergestellt wurden, wurden sie befragt, inwiefern sie in Verbindung mit drei Diebstählen von Thule-Fahrradträgern stehen. Die drei Diebstähle ereigneten sich an jenem Mittwoch. Beide Männer wurden festgenommen, äußerten sich zu den Vorwürfen jedoch nicht.
Dennoch ging es wenig später für einen der beiden Männer in die JVA nach Stralsund: Gegen ihn lag bereits ein Haftbefehl wegen eines Bootsmotorendiebstahls im Juni 2014 vor. Damals hatte die Polizei diverse Spuren gesichert und ausgewertet - auch DNA-Spuren, die sich eindeutig dem 46-Jährigen zuordnen ließen. Aufgrund dessen wurde schließlich der Haftbefehl mit einer Geldstrafe ausgesprochen. Die Summe wurde bisher nicht bezahlt, demzufolge der Mann nun inhaftiert wurde. Die Ermittlungen dazu laufen weiter - auch die zu dem anderen 46-Jährigen. Hier wurde kein Haftantrag gestellt, eine Anzeige wegen einfachen Diebstahls wurde jedoch aufgenommen, da sich im Fahrzeug noch weitere Gegenstände befunden haben, die mutmaßlich von einer Diebstahlshandlung stammen, aber noch nicht eindeutig zugeordnet werden können.
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