POL-ANK: Einsatz der Polizeiinspektion Anklam anlässlich mehrerer Versammlungen zum Thema Corona im LK Vorpommern-Greifswald.
Anklam (ots)
Die Polizeiinspektion Anklam führte gestern, Montag den 03.01.2021, in mehreren Orten des Landkreises Vorpommern-Greifswald Polizeieinsätze mit zahlreichen Einsatzkräften durch. Anlass waren angemeldete Versammlungen in Greifswald und Pasewalk und nicht angemeldete Versammlungen in Torgelow und Anklam.
In der Hanse- und Universitätsstadt Greifswald fanden ab 19:00 Uhr auf dem Marktplatz gleich drei Versammlungen statt, eine vierte Versammlung wurde anschließend in Form eines angemeldeten Aufzuges durchgeführt.
Unter dem Motto: "Mein Körper, meine Wahl - für echte Impffreiheit und verhältnismäßige Politik" versammelten sich bei der wiederkehrenden, stationären Versammlung ca. 500 Teilnehmer. Die Auflage zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wurde nicht von allen Teilnehmern eingehalten. Die Polizei nahm daraufhin Kontakt zur Versammlungsleitung auf, welche anschließend auf die Einhaltung der Maskenpflicht hinwies. Die Versammlungsteilnehmer wurden zusätzlich aktiv von den Einsatzkräften angesprochen und zum Tragen einer Maske aufgefordert. Die Versammlung wurde gegen 20:00 Uhr beendet.
Eine zweite Versammlung fand in im Anschluss als angemeldeter Aufzug unter freiem Himmel statt. Unter dem Motto "Lasst uns wieder WIR sein!" liefen gegen 20 Uhr ca. 600 Menschen durch Greifswald. Die überwiegende Anzahl der Teilnehmer aus der zuvor beendeten stationären Versammlung schloss sich dem Aufzug mit Beginn auf dem Greifswalder Markt an. Der Aufzug erreichte gegen 21:20 Uhr erneut den Greifswalder Markt, auf dem die Versammlung für beendet erklärt wurde. Während des Aufzuges kam es von Seiten des Gegenprotestes zu Blockadeversuchen auf der Aufzugstrecke. In der Baderstraße setzten sich ca. 30 Personen auf die Straße, um diese zu blockieren, eine weitere Blockade gab es später in der Domstraße und eine letzte Blockade durch Fahrräder auf der Aufzugstrecke in der Neunmorgenstraße. Alle Blockaden konnten unter Begleitung von Polizeikräften durch den Aufzug umgangen werden.
Der Gegenprostest an diesem Abend wurde durch zwei angemeldete Versammlung zum Ausdruck gebracht, diese fanden ebenfalls auf dem Greifswalder Marktplatz statt. An den Versammlungen mit dem Motto: "Impfen: Verantwortung und Solidarität!" und dem Motto: "Für eine allgemeine Impfpflicht" nahmen in der Zeit von ca. 18:00 bis 20:30 Uhr rund 300 Personen teil. An die Auflage der Versammlungsbehörde eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, hielten sich bei diesen beiden Versammlungen fast alle Teilnehmer.
Eine fünfte Versammlung im Bereich der Polizeiinspektion Anklam wurde in Pasewalk angemeldet. Gegen 18:30 Uhr setzten sich ca. 400 Teilnehmer in Form eines Aufzuges unter dem Motto "Für eine freie Impfentscheidung" in Bewegung. Mehrere Personen des Aufzuges hielten sich nicht an die Auflage zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, sodass die Polizei auch in Pasewalk Kontakt zur Versammlungsleitung aufnahm, welche anschließend auf die Einhaltung der Maskenpflicht hinwies. Gegen 19:00 Uhr wurde durch Polizeikräfte eine Drohne über dem Aufzug festgestellt. Ein Verantwortlicher konnte ermittelt werden und eine Anzeige, aufgrund des verbotenen Betriebes von unbemannten Luftfahrtsystemen über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern zu Menschenansammlungen, erstattet. Die Versammlung wurde gegen 19:30 Uhr auf dem Pasewalker Markt ohne weitere Vorkommnisse beendet.
Neben den angemeldeten Versammlungen in Greifswald und Pasewalk fanden auch nicht angemeldete Versammlungen in Torgelow und Anklam statt, welche zuvor in sozialen Netzwerken beworben wurden.
In Torgelow nahmen in der Zeit von 17:15 Uhr bis ca. 18:15 Uhr ca. 120 Teilnehmer am nicht angemeldeten Aufzug mit Beginn und Ende am Rathaus in Torgelow teil. Ein Versammlungsleiter war nicht vorhanden, dennoch wurde die Versammlung zugelassen und die Auflage zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung durch Polizeikräfte erlassen. Dieser Auflage kamen nicht alle Teilnehmer nach. Die Versammlung wurde darüber hinaus jedoch ohne weitere Vorkommnisse beendet.
In Anklam versammelten sich gegen 17:45 Uhr ca. 40 Personen auf dem Markt. Ein Versammlungsleiter gab sich gegenüber den Einsatzkräften nicht zu erkennen. Daher wurden Auflagen für den nicht angemeldeten Montagsspaziergang in Anklam durch die Einsatzkräfte vor Ort erlassen und mittels Lautsprecherdurchsagen verkündet. Darunter auch die Auflage zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Einhaltung der durch die Polizei vorgegebenen Aufzugstrecke. An dem Aufzug durch die Anklamer Innenstadt, mit Start- und Endpunkt Marktplatz, nahmen in der Spitze ca. 400 Personen teil. Kurz vor Ende der Versammlung kam es zu Unstimmigkeiten zwischen Teilnehmern und Polizeikräften bezüglich der vorgegebenen Aufzugstrecke. Im Zuge dessen versuchten ca. 100 Personen gewalttätig eine Polizeiabsperrung zu durchbrechen. Dabei schreckten einige Versammlungsteilnehmer nicht vor körperlicher Gewalt gegenüber Einsatzkräften zurück, sodass es zu Schlägen gegen Polizeibeamte kam.
Bei den Auseinandersetzungen am Schülerberg und am Steintor setzte die Polizei daher Reizstoffsprühgeräte ein, sogenanntes Pfefferspray, um die Angriffe auf Polizeibeamte und die gewalttätigen Versuche des Durchbrechens von Polizeiabsperrungen zu unterbinden. Bei den Auseinandersetzungen wurde ein Polizeibeamter durch Faustschläge in Gesicht und ein anderer Beamter durch das Zünden von Pyrotechnik leicht verletzt. Beide Beamte blieben dienstfähig. Die Personalien mehrerer gewalttätiger Teilnehmer wurden zudem festgestellt und u.a. Strafanzeigen wegen Körperverletzung, des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Verstößen gegen das Versammlungs- und Waffengesetz und wegen Landfriedensbruch erstattet. Die Versammlung in Form eines Aufzuges wurde gegen 19:30 Uhr auf dem Markt in Anklam für beendet erklärt.
An dieser Stelle appellieren die Polizei- und Ordnungsbehörden an alle Verantwortlichen, Versammlungen spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzumelden. Dies ermöglicht den Polizei- und Ordnungsbehörden, den erforderlichen Schutz der Versammlungsteilnehmer, zum Beispiel durch verkehrslenkende Maßnahmen und Begleitung, zu gewährleisten, etwaige Gefährdungen auszuschließen und mit dem Versammlungsleiter vor Ort in kooperativen Gesprächen die sichere Durchführung der Versammlung zu erörtern.
Bei allen Montagsversammlungen setzte die Polizeiinspektion Anklam auf eine intensive Kommunikation mit den Versammlungsleitern, -ordnern und -teilnehmern. Die Deeskalation während der Versammlungen steht stets im Vordergrund, um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes zu gewährleisten.
Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut unserer Demokratie und genießt daher einen besonderen Schutz. Die Polizei- und Ordnungsbehörden wägen das hohe Recht auf freie Meinungsäußerung stets ab und wahren auch zukünftig die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, um Versammlungen zu schützen und einen störungsfreien und friedlichen Verlauf zu gewährleisten. Gewalttätiges Vorgehen einzelner Versammlungsteilnehmer oder gar ganzer Gruppen wird die Polizei jedoch nicht tolerieren und auch weiterhin konsequent gegen gewaltbereite Versammlungsteilnehmer vorgehen und Strafverfahren einleiten.
Aus diesem Grund appelliert die Polizeiinspektion Anklam an alle Teilnehmer von Versammlungen: nehmen sie ihr Recht auf Versammlungsfreiheit friedlich war und distanzieren sie sich klar von Gewalt.
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