POL-ANK: Gefährliche Körperverletzung in Anklam
Anklam (ots)
Gestern Abend (02. Mai 2023, gegen 22:00 Uhr) ist es in Anklam zu einer gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil eines 36-jährigen Mannes gekommen.
Nach ersten Erkenntnissen der Polizei soll es in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses in der Lübecker Straße zu einer zunächst verbalen und anschließend auch körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein. Wie es zu dieser Auseinandersetzung kam, ist derzeit noch unklar. Im Zuge dessen wurde der 36-jährige deutsche Mann der Wohnung verwiesen, wenig später erschien er jedoch erneut vor der Wohnungstür - mit schweren, aber nicht lebensbedrohlichen Verletzungen. Der Mann wies zwei Schnittverletzungen auf, die durch die hinzugezogenen Rettungskräfte erstversorgt wurden. Er wurde schließlich mit dem eingesetzten Rettungshubschrauber ins Krankenhaus nach Greifswald gebracht.
Insgesamt sollen sich noch fünf weitere männliche Personen (alle deutsch) im Alter zwischen 16 und 43 Jahren in der Wohnung befunden haben. Bis auf den 16-Jährigen, waren alle Personen stark alkoholisiert und standen zum Teil unter Einfluss von Betäubungsmitteln. Die Befragungen gestalteten sich daher als schwierig. Ein erster Tatverdacht richtete sich gegen einen 32- und einen 20-Jährigen. Beide Männer hatten sich bereits vor dem Eintreffen der eingesetzten Polizeikräfte von dem Tatort entfernt. Durch die Staatsanwaltschaft wurden daher Wohnungsdurchsuchungen bei den beiden Männern angeordnet. Im Zuge dessen wurden Betäubungsmittel sowie Utensilien für den BtM-Konsum sichergestellt. Eine Tatwaffe konnte bisher jedoch nicht aufgefunden werden. Wer dem 36-Jährigen die schweren Verletzungen zufügte, ist weiterhin unklar.
Auch der Kriminaldauerdienst kam um Einsatz, um vor Ort Spuren zu sichern. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei wegen gefährlicher Körperverletzung dauern weiter an. Zeugen, die Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich beim Polizeihauptrevier Anklam unter 03971-251224, im Internet unter www.polizei.mvnet.de oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
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