Polizeiinspektion Neubrandenburg
POL-NB: Videowagen der Polizei im Einsatz - Raser muss mit einer Strafe von 2.180EUR und 5 Monaten Fahrverbot rechnen
B96 (ots)
Am Nachmittag des 01.04.2019 haben zwei Beamte der Besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow in einem Videowagen auf der B96 von Neubrandenburg in Richtung Neustrelitz eine Verkehrsüberwachung durchgeführt. Zwischen den Ortschaften Usadel und Weisdin bemerkten die Beamten ein Krad, welches wesentlich schneller als mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h fuhr. Die Beamten entschlossen sich dem Krad zu folgen und starteten Höhe des Abzweiges Hohenzieritz die Videoaufnahme.
Kurz vor der Ortslage Weisdin schloss das Krad auf einen vorausfahrenden Golf auf und fuhr weiter hinter diesem. Kurz nach Ortsausgang Weisdin beschleunigten beide Fahrzeuge sehr stark und überholten sofort ein vor ihnen fahrendes Fahrzeug. Nach dem Überholvorgang beschleunigten beide Fahrzeuge weiter. Bei ca. 160 km/h hörte das Krad auf zu beschleunigen. Der Abstand zum vorausfahrenden Golf wurde größer, so dass die Beamten das Krad überholten und dem Golf folgten.
Der Golf beschleunigte immer weiter bis zu einer Geschwindigkeit von 170 km/h. Die Geschwindigkeit wurde mittels eines speziellen Auswertesystems berechnet und ist in dieser Höhe vorwerfbar (abzüglich aller erforderlichen Toleranzen). Somit überschritt der Golf die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits hier um 70 km/h. Kurz vor Beginn der Ortsumgehung von Neustrelitz überholte der Golf mit den gemessenen 170 km/h an einer Bergkuppe ein vorausfahrendes Fahrzeug. Durch die Bergkuppe und einer beginnenden Kurve war bei dieser unklaren Verkehrslage der Gegenverkehr nicht einsehbar. Nach Abschluss des Überholvorgangs ist die zulässige Geschwindigkeit mittels Verkehrsschilder auf 70 km/h reduziert. Die Auswertung durch das Auswertesystem ergab hier eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 156 km/h. Somit wurde hier die zulässige Geschwindigkeit um 86 km/h überschritten.
Auf Grund der genannten Feststellungen haben sich die Beamten entschlossen, das Fahrzeug anzuhalten und zu kontrollieren. Der Fahrzeugführer folgte den Anweisungen und hielt im Gewerbepark Ost in Neustrelitz an. Bei der anschließenden Kontrolle äußerte der 22-jährige Fahrzeugführer aus Neubrandenburg spontan, dass er mindestens 190 km/h gefahren sei und nur schnell seine Freunde nach Neustrelitz bringen wollte. Im Fahrzeug befanden sich ein 18-jähriger Freund und eine 17-jährige Freundin. Die 17-Jährige äußerte den Beamten gegenüber spontan, dass sie während der Fahrt Angst hatte.
Bei der Überprüfung der Dokumente stellten die Beamten fest, dass der 22-Jährige erst seit Dezember 2018 in Besitz der Fahrerlaubnis und somit noch in der Probezeit ist.
Durch die hohen und mehrfachen Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der rücksichtslosen Fahrweise des 22-Jährigen bestand der Verdacht, dass das Leib oder Leben der beiden anderen Insassen sowie anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wurde. Aus diesem Grund haben die Beamten eine Strafanzeige gegen §315d (1) Nr. 3 StGB (Verbotene Kraftfahrzeugrennen) aufgenommen, da der Golf 3 gemäß der Fahrzeugpapiere eine Höchstgeschwindigkeit von 196 km/h angegeben hat und der Fahrer laut Messung 190 km/h gefahren ist.
Die Beamten haben daraufhin Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg gehalten, welche die Auffassung der Beamten teilt, dass hier der Verdacht einer Straftat gemäß § 315d StGB besteht. Aus diesem Grund wurde auch in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg der Führerschein des 22-Jährigen beschlagnahmt. Nach erfolgter Beschlagnahme des Führerscheines wurde der 22-Jährige noch einmal darüber belehrt, dass er nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und somit kein Kraftfahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen darf.
Die Beamten setzten auf Grund der festgestellten Ordnungswidrigkeiten (mehrfache Geschwindigkeitsüberschreitungen und das zu schnelle Überholen vor einer Bergkuppe) ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 2180,- Euro und 5 Monaten Fahrverbot fest.
Diese Feststellung zeigt einmal mehr, wie wichtig der Einsatz eines Videowagens ist. Denn so kann die Polizei grob fahrlässiges und rücksichtsloses Fahrverhalten im öffentlichen Straßenverkehr besser beweiskräftig dokumentieren, damit die Fahrzeugführer für ihre Fahrweise auch zur Verantwortung gezogen werden können.
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Diana Mehlberg
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