Polizeiinspektion Neubrandenburg
POL-NB: Drei Fahrzeugführer mit mehr als 1,1 Promille kontrolliert
Neubrandenburg (ots)
Am Wochenende haben die Beamten des Polizeihauptreviers Neubrandenburg drei Fahrzeugführer festgestellt, die unter erheblichen Alkoholeinfluss (mehr als 1,1 Promille) ihr Fahrzeug geführt und damit eine Straftat begangen haben.
Am 09.11.2019 gegen 01:45 Uhr haben die Beamten einen 28-jährigen Fahrzeugführer auf dem Friedrich-Engels-Ring, auf Höhe des Rathauses einer Kontrolle unterzogen. Dabei stellten sie neben des Nichtvorhandenseins der erforderlichen Fahrerlaubnis auch Atemalkoholgeruch beim Fahrzeugführer fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bei dem 28-Jährigen hat einen Wert von 2,15 Promille ergeben. Es folgten die Blutprobenentnahme im Klinikum Neubrandenburg, die Sicherstellung des Fahrzeugschlüssels sowie die Erstattung der Strafanzeigen wegen der Trunkenheit im Straßenverkehr sowie Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis.
Am 10.11.2019 gegen 00:30 Uhr kontrollierten die Neubrandenburger Beamten ein Fahrzeug in der Woldegker Straße. Auf Grund des starken Alkoholgeruchs führten die Beamten einen Atemalkoholtest bei dem 55-jährigen Fahrzeugführer durch, welcher ein Ergebnis von 1,35 Promille anzeigte. Auch diesem Fall wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt, der Führerschein sichergestellt und die Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr erstattet.
Am 10.11.2019 gegen 15:50 Uhr wurde der Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg telefonisch mitgeteilt, dass in der Max-Adrio-Straße ein Fahrzeug mit eingeschaltetem Licht im Graben steht, welches sich augenscheinlich festgefahren hatte. Eine alkoholisierte, unverletzte männliche Person soll sich fußläufig von dem Fahrzeug entfernen. Die Beamten des Polizeihauptrevieres Neubrandenburg haben sich sofort zum Feststellort begeben. Sie konnten den 49-jährigen Fahrzeugführer und gleichzeitig auch Fahrzeughalter nach umfangreichen Suchmaßnahmen fußläufig auf dem Heimweg antreffen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest hat einen Wert von 1,59 Promille ergeben. Es folgten die Blutprobenentnahme, Sicherstellung des Führerscheines und Erstattung der Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
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