Polizeiinspektion Neubrandenburg
POL-NB: Vollstreckung eines Haftbefehls - 40-Jähriger will flüchten, springt aus dem Fenster der 3. Etage und verletzt sich
Waren (ots)
Am 13.11.2020 gegen 17:10 Uhr wurden die Polizeibeamten des Polizeihauptreviers Waren in die Rosa-Luxemburg-Straße nach Waren gerufen, da dort nach Angaben eines anonymen Hinweises, eine Frau von einem Mann in der Wohnung festgehalten und misshandelt werden soll. Gegen den besagten Mann soll zudem ein offener Haftbefehl vorliegen. Als die Beamten vor Ort eintrafen, konnten sie Geräusche aus der Wohnung in der 3. Etage wahrnehmen, aber es öffnete niemand. Zudem haben die sichernden Beamten gesehen, dass es vor einem Fenster der besagten Wohnung Personenbewegungen gibt. In der Folge wurde ein Schlüsseldienst angefordert. Als dieser mit der Öffnung der Wohnungstür begann, guckte eine männliche Person aus dem Fenster. Die Beamten erkannten ihn als den polizeibekannten 40-jährigen Warener, gegen welchen ein Haftbefehl vorliegt. Der 40-Jährige versuchte in der Folge aus dem Fenster nach unten zu klettern und sprang auf den Gehweg. Er verletzte sich dabei und blieb liegen. Die Beamten fanden einen Joint bei ihm, so dass er sich wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten muss.
Auf Grund seiner Beinverletzung musste der 40-Jährige mit dem Rettungswagen in das Klinikum gebracht und operiert werden. Die Beamten haben den 40-Jährigen in der Folge bewacht, bis dieser am nächsten Tag in die JVA Bützow verlegt werden konnte. Der Haftbefehl beinhaltete eine Gesamtfreiheitsstrafe auf Grund verschiedener Delikte (Verstoß gegen Waffengesetz und Betäubungsmittelgesetz, schwerer räuberischer Erpressung etc.) in Höhe von 3 Jahren und 2 Monaten.
Nach Rücksprache mit der 34-Jährigen entsprachen die Schilderungen des anonymen Anrufers nicht der Wahrheit. Es kam also zu keinen strafrechtlichen Handlungen zum Nachteil ihrer Person. Die Beamten haben aber in der Wohnung der 34-Jährigen einen Schlagring sowie geringe Mengen Betäubungsmittel gefunden und sichergestellt. Sie muss sich nun also wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
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