Polizeiinspektion Neubrandenburg
POL-NB: Handwerkerarbeiten in betrügerischer Absicht angeboten
Röbel (ots)
Am 13.08.2021 gegen 13:15 Uhr wurden die Anfang 80-jährigen Besitzer und Bewohner eines Einfamilienhauses in Sietow von drei Männern aufgesucht, die Handwerksleistungen in scheinbar betrügerischer Absicht anboten. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde den Besitzern die Reinigung und Reparatur von Regenrinnen angeboten. Dies sollte für einen Endpreis von 20 Euro erfolgen. Im weiteren Verlauf wurden die Bewohner zum Austausch eigentlich unbeschädigter Regenrinnen zum Preis von 350 Euro überredet.
Nach dem Abschluss der Arbeiten forderten die Männer von den Eigentümern, entgegen der vorherigen Absprachen, einen Betrag von 4.000 Euro, der noch auf 3.500 Euro reduziert wurde. Aufgrund berechtigter Zweifel informierten die Bewohner ihren Sohn, der eine Geldübergabe verhindern und die Polizei alarmieren konnte.
Durch die Beamten der Polizeireviere Röbel und Waren wurden die Personalien der drei 16- bis 54-jährigen rumänischen Staatsbürger, die mit einem grauen Ford Transit unterwegs sind, aufgenommen. Darüber hinaus wurde Strafanzeige wegen versuchtem Betrug aufgenommen. Dem älteren Paar aus Sietow ist kein finanzieller Schaden entstanden. Die weiteren Ermittlungen zu dem Vorfall werden durch die Kriminalkommissariataußenstelle Röbel geführt.
Zum Schutz vor unseriösen Handwerkerleistungen gibt die Polizei folgende Tipps:
- Bleiben Sie misstrauisch, bei "Haustürgeschäften" und spontanen Angeboten angeblicher Handwerker. - Lassen Sie sich auch nicht von einem Fahrzeug mit "offizieller" Beschriftung beirren. Merken Sie sich den Firmennamen und/oder das Kennzeichen und teilen Sie dies der Polizei mit. - Rufen Sie die Polizei unter 110, wenn Sie bedroht werden. Holen Sie, wenn möglich Nachbarn hinzu, die den Vorfall bezeugen und Sie bestärken können. - Fordern sie im Vorfeld schriftliche Auftragsunterlagen ein. Unterschreiben Sie nur, wenn Sie alles verstanden haben. - Verlangen Sie eine Rechnung und prüfen Sie, ob die aufgeführten Leistungen auch ausgeführt wurden. Achten Sie auf eine rechtskonforme Rechnung (Firmenangabe, Steuernummer, Rechnungsnummer). Sie sind nicht verpflichtet, die Rechnung sofort zu begleichen. Auch die Drohung mit der Polizei oder einem Inkassounternehmen ist haltlos. - Wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale, wenn Sie Fragen zur Rechnung haben. - Scheuen Sie sich nicht, Anzeige bei der Polizei gegen die Firma zu erstatten.
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Alexander Gombert
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