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POL-NB: Fahrt eines 100 Tonnen schweren Krans ohne erforderliche Genehmigung festgestellt

LK MSE/ Altentreptow (ots)

Die Beamten der Besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow stellten in der vergangenen Woche im Windpark Grapzow einen 100 Tonnen schweren Autokran fest, der von Lübeck bis Altentreptow ohne die erforderliche Genehmigung fuhr.

Das Autobahn- und Verkehrspolizeirevier ist unter anderem für die Kontrolle und Begleitung von Schwerlasttransporten zuständig. Der Kran, welcher am 04.11.2021 während der Arbeiten an einer Windkraftanlage auffiel, hätte den Beamten daher bereits bekannt sein müssen. Bei der Kontrolle fiel auf, dass für die durchgeführte Fahrt keine behördliche Genehmigung beantragt und erteilt wurde.

Nach bisherigen Erkenntnissen fuhr der 44-jährige deutsche Kranführer eines brandenburgischen Krandienstunternehmens in den späten Abendstunden des 01.11.2021 von Lübeck über die Autobahn bis zur Anschlussstelle Altentreptow und von dort auf den nahegelegenen Windpark Grapzow. Hierbei befuhr der Kran beispielsweise auch die Behelfsbrücke bei Triebsees, welche nicht für eine derartige Belastung ausgelegt ist. Außerdem konnte die Polizei so nicht zum Absperren von Brücken und Engstellen hinzugezogen werden.

Gegen den Krandienstunternehmer wurde anstelle eines Bußgeldverfahrens ein Einziehungsverfahren über den gesamten Tatertrag des ausgeführten Auftrags im Windpark Grapzow eingeleitet. Dabei handelt es sich um einen Betrag im unteren fünfstelligen Bereich.

Zusätzlich muss sich der Fahrer des Autokrans wegen des Verdachts der Fälschung beweiserheblicher Daten verantworten, da das Schaublatt im Fahrtenschreiber auf eine andere Person ausgestellt war.

Die Beamten untersagten dem Krankführer die Weiterfahrt, bevor nicht die erforderliche Erlaubnis vorliegt. Demzufolge verblieb der Kran weitere fünf Tage, bis 09.11.2021, im Windpark Grapzow.

Rückfragen bitte an:

Susann Ossenschmidt
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