Polizeiinspektion Neubrandenburg
POL-NB: Feststellung von zwei erheblich alkoholisierten Fahrzeugführern
Friedland (ots)
Am Nachmittag des 26.10.2022 haben die Beamten des Polizeireviers Friedland zwei Fahrzeugführer/in kontrolliert, die ihr Fahrzeug unter erheblichen Alkoholeinfluss geführt haben.
Im ersten Fall teilte ein Zeuge mit, dass eine 35-jährige Deutsche aus der Region Altentreptow alkoholisiert mit dem Fahrzeug in Richtung Stralsund unterwegs ist. Die 35-Jährige soll sich zudem in einem psychischen Ausnahmezustand befinden. Die Beamten der umliegenden Reviere wurden informiert. Nach einem weiteren Anruf eines Zeugen konnten Beamte des Polizeireviers Friedland die 35-Jährige mit ihrem Fahrzeug an dem Autobahnzubringer zur BAB20, nahe der Ortschaft Werder kontrollieren. Die 35-Jährige war augenscheinlich stark alkoholisiert. Zudem lag auf dem Rücksitz ihres Fahrzeugs eine leere Wodkaflasche. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,53 Promille. Nach erfolgter Belehrung und Sachverhaltsklärung wurde die 35-Jährige aggressiver und versuchte, die Beamten tätlich anzugreifen. Sie muss sich neben der Trunkenheit im Straßenverkehr auch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Die 35-Jährige wurde zur Blutprobenentnahme in das Klinikum Neubrandenburg gebracht und danach wegen ihrer psychischen Verfassung stationär aufgenommen.
Im zweiten Fall befuhren zwei Beamte des Polizeireviers Friedland gegen 15:15 Uhr die L35 von Altentreptow nach Neubrandenburg. Kurz nach der Ortschaft Neddemin fiel den Beamten ein Fahrzeug mit einer auffälligen Fahrweise auf. Der Fahrer fuhr augenscheinlich in Schlangenlinien und überquerte dabei mehrfach die Mittellinie. Die Beamten entschlossen sich, das Fahrzeug zu stoppen und zu kontrollieren. Bei der anschließenden Kontrolle des 62-jährigen deutschen Fahrzeugführers wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, welcher ein Ergebnis von 2,12 Promille ergab. Der 62-Jährige wurde zur Blutprobenentnahme in das Neubrandenburger Klinikum verbracht. Nach der Sicherstellung des Führerscheins und Fahrzeugschlüssels erfolgte die Belehrung, dass er nun kein Fahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen darf. Die Strafanzeige wegen der Trunkenheit im Straßenverkehr wurde erstattet.
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