Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol)
Pol-DHPol: 1,3 Mio. EUR-Paket zur Aufarbeitung der deutschen Polizeigeschichte - Ausstellung "Die Polizei im NS-Staat" soll ab Frühjahr 2011 gezeigt werden
Münster (ots)
Ausgangslage / Beschluss: Die Innenminister des Bundes und der Länder haben auf ihrer Konferenz im April 2008 - unter dem Vorsitz des Brandenburger Innenministers Jörg Schönbohm - beschlossen, das Projekt "Die Polizei im NS-Staat" auf den Weg zu bringen. Insgesamt werden für das Projekt, das auf eine Dauer von drei Jahren angelegt ist, 1,3 Mio. EUR bereitgestellt. Über den Kooperationspartner Deutsches Historisches Museum (DHM) trägt der Bund 350.000 EUR, die verbleibenden 950.000 EUR werden nach dem "Königsteiner Schlüssel" (Umlageverfahren für die anteilige Finanzierung gemeinsamer Projekte durch alle Bundesländer)anteilig von den 16 Ländern übernommen.
Projektbestandteile: Das Projekt "Die Polizei im NS-Staat" besteht aus drei Teilen: - Planung einer temporären Ausstellung zur "Polizei im NS-Staat" im DHM, Berlin. Die Ausstellung soll dort im März 2011 eröffnet werden.
- Erstellung von multimedialen Unterrichtsmaterialien und methodisch-didaktischen Handreichungen zum Thema "Die Polizei im NS-Staat" für die schulische und außerschulische Erwachsenenbildung ebenso wie für alle Aus- und Fortbildungsebenen (mittlerer Dienst (nicht in allen Ländern), gehobener und höherer Dienst) der Polizeien des Bundes und der Länder.
- Erstellung eines Ausstellungsmoduls zur "Polizei im NS-Staat", das an den Fachhochschulstandorten der Länderpolizeien und der Bundespolizei für Dauerausstellungen zum Thema genutzt werden kann und um regionale Komponenten angereichert werden soll.
Projektleitung und Kooperationspartner: Die Innenministerkonferenz (IMK) hat der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster - Die Deutsche Hochschule der Polizei ist die zentrale Bund-Länder Einrichtung zur Aus- und Fortbildung der TOP-Führungskräfte der deutschen Polizeien - die Projektleitung übertragen. Die DHPol wird das Projekt, in Kooperation mit dem Deutschen Historischen Museum in Berlin (DHM), umsetzen. Die geschäftsführende Leitung und Umsetzung des Projekts obliegt Herrn Dr. Wolfgang Schulte vom Fachgebiet "Allgemeine Polizeiwissenschaft" der DHPol. Unterstützt wird er von Herrn Dr. Detlef von Schwerin, der das "Zentrum für Zeitgeschichte der Polizei" an der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg in Oranienburg leitet und der das Projekt initiiert hat. Zudem gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen der DHPol und der Gedenkstätte Villa ten Hompel in Münster.
Stand des Projekts: Im Sommer 2008 wurde ein Kooperationsvertrag zwischen der DHPol und dem DHM in Berlin abgeschlossen. Wesentlicher Inhalt ist die gemeinsame Erstellung einer temporären Ausstellung zur Polizei im NS-Staat, die nach jetzigem Planungsstand im März 2011 im DHM in Berlin eröffnet werden soll.
Im Verlauf des Spätsommers 2008 konnten die in der Projektplanung vorgesehenen drei Stellen für Historiker (zwei Vollzeit- und je zwei halbe Stellen) besetzt werden. Diese sind für die Dauer des Projekts (bis zum 31. Oktober 2011) als Wissenschaftliche Mitarbeiter bei der Deutschen Hochschule der Polizei angestellt. Es handelt sich dabei um Privatdozentin Dr. Mariana Hausleitner, M.A. Andreas Mix, M.A. Martin Hölzl, und M.A. Florian Dierl. Die vier Historiker arbeiten in Büroräumen der Berliner Polizei in Berlin-Biesdorf (ehemalige Hochschule der Volkspolizei der DDR) und können so die für die Umsetzung des Projekts notwendigen Absprachen mit dem DHM direkt vor Ort treffen.
Mediale Begleitung: Der Rundfunk Berlin-Brandenburg beabsichtigt, zeitnah zum Ausstellungsbeginn im März 2011, eine zweiteilige Dokumentation zur Polizei im NS-Staat bundesweit in der ARD auszustrahlen.
Projektpartner: Deutsches Historisches Museum, Berlin Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg, Oranienburg Gedenkstätte Villa ten Hompel, Münster
Symposium: Um das Projekt und hier vor allem die für 2011 geplante Ausstellung im DHM einem breiteren (Fach-)Publikum bekannt zu machen, wird vom 13. bis 15. Mai 2009 an der DHPol in Münster ein Symposium zur "Polizei im NS-Staat" stattfinden. Auf der fachlich-wissenschaftlichen Ebene dient das Symposium der Erhebung des aktuellen Forschungsstandes, um so die Arbeit der vier Projekt-Historiker zu unterstützen.
Wissenschaftlicher Beirat und Kuratorium: Für den wissenschaftlichen Beirat konnten bisher Prof. Dr. Reinhard Rürup, Berlin, und Prof. Dr. Peter Longerich, London, gewonnen werden. Drei weitere namhafte Historiker/ Sozialwissenschaftler - mit Forschungsschwerpunkten zur neueren deutschen Geschichte - sind angefragt. Des Weiteren besteht der Wissenschaftliche Beirat bereits aus den Vertretern einer Projektgruppe, die in den vergangenen zwei Jahren das Projekt vorangetrieben hat. Dabei handelt es sich um Personen, die berufliche Erfahrungen mit dem Leitthema des Projekts aus ihrem Arbeitsumfeld in Museen und Gedenkstätten einbringen sowie um Vertreter aus dem Bereich der Aus- und Fortbildung verschiedener Länderpolizeien mit entsprechender sozialwissen-schaftlicher bzw. historischer Ausbildung.
Ein Kuratorium einschließlich Schirmherrschaft befindet sich noch im Planungsstadium.
Ansprechpartner: Dr. Wolfgang Schulte, Deutsche Hochschule der Polizei, Zum Roten Berge 18-24, 48165 Münster, Tel. 02501/806-418, Mail: wolfgang.schulte@dhpol.de
Dr. Detlef von Schwerin, Tel. 03301/8502280 oder 030/4664990262, Mail: detlef.schwerin@fhpolbb.de
Pressestelle der Deutschen Hochschule der Polizei, Zum Roten Berge 18-24, 48165 Münster, Tel.: 02501/806-230, Fax: 02501/806-440, Mail: pressestelle@dhpol.de
Hintergrundinformationen zum Projekt "Die Polizei im NS-Staat"
1 Gründe für eine Ausstellung zur Geschichte der Polizei im NS-Staat
1.1 Die Polizei zeichnet sich durch eine besondere Staatsnähe aus, da sie im Normalfall das Gewaltmonopol des Staates im Innern allein verwaltet. Sie ist damit direkter Teil der staatlichen Herrschaftsausübung. Solange es sich um einen demokratisch legitimierten Rechtsstaat handelt, bleibt diese strukturelle Nähe unproblematisch.
1.2 Die Nähe wird allerdings für den einzelnen Polizeibeamten zum Problem, wenn der Staat zur Diktatur entartet. Plötzlich stützt er mit seiner Arbeit ein Herrschaftssystem, das weder demokratisch legitimiert noch rechtsstaatlich ist. Zugleich bleibt er für seine eigenen Handlungen persönlich verantwortlich. Er kann sich im Falle strafbarer Anordnungen nicht auf Befehl und Gehorsam berufen.
1.3 Die Verbrechen der deutschen Polizei, vor allem im besetzten Osteuropa, werfen die Frage auf, auf welche Weise ein bedeutender Teil der noch in Weimar rechtsstaatlich ausgebildeten und sozialisierten Polizeibeamten zu Massenmördern werden konnte. Es gibt dazu inzwischen einleuchtende, allgemeingültige Theorien (Harald Welzer), die für den Massenmord die Herausbildung einer bestimmten sozialpsychologischen Situation voraussetzen. Diese Situationen sind, wir haben es z.B. im ehemaligen Jugoslawien selbst miterlebt, auch in unserer Zeit wiederholbar.
1.4 Der Polizeibeamte ist also durch seine Staatsnähe speziellen Gefährdungen ausgesetzt. Die Fürsorgepflicht gebietet es, diese Gefährdung den Polizeibeamten in ihrer Ausbildung zu erläutern. In Deutschland kommt für diesen pädagogischenAuftrag das Extrem-beispiel der Polizei im NS-Staat in Frage.
1.5 Trotz einigen bemerkenswerten örtlichen Engagements ist polizeiintern die Geschichte der Polizei im Nationalsozialismus weitestgehend unbekannt geblieben. Dies gilt erst recht für die breite Öffentlichkeit. Die mangelnde Kenntnis der eigenen Organisationsgeschichte während der Zeit nationalsozialistischer Herrschaft teilt die Polizei mit anderen Berufsgruppen in unserer Gesellschaft; dies gilt es zu ändern.
1.6 Gleichwohl sind diese Kenntnisse - anders als in anderen Berufsgruppen - auch für die aktuelle tägliche Arbeitsbewältigung der Polizei von Bedeutung. Insbesondere bei der Konfrontation mit rechtsextremistischen Phänomenen in unserer Gesellschaft kann die vertiefte Kenntnis gerade auch der Unterschiede zur nationalsozialistischen Polizei zu einem souveränen und angemessenen Umgang mit rechtsextremistisch besetzten Themenfeldern führen. Eine historisch unterfütterte Auseinandersetzung mit dem eigenen Berufstand trägt dazu bei, sich des eigenen Berufsbildes einer gemeinwohlorientierten Bürgerpolizei im demokratischen Rechtsstaat auch unter Einbezug der Fakten der eigenen Organisationsgeschichte immer wieder neu zu vergewissern. Historische Kenntnisse über den NS-Staat und seine Polizei sind, wie uns die Erfahrung und immer wiederkehrende negative Schlagzeilen in der Presse vor Augen führen, für die polizeiliche Alltagesarbeit auch heute noch wünschenswert bis unerlässlich.
1.7 Für die Polizeien des Bundes und der Länder in Deutschland bietet sich hier die einmalige Chance, die Aufarbeitung der Organisationsgeschichte der Polizei während der NS-Zeit selbst zu initiieren und aktiv zu betreiben.
2 Der gegenwärtige Wissensstand zur Geschichte der Polizei im NS-Staat
2.1 Bei ihrer Machtübernahme fanden die Nationalsozialisten eine Polizei vor, deren Personal in der Monarchie und der Weimarer Republik rekrutiert und sozialisiert worden war. Diese Polizei handelte rechtsstaatlich und hatte mit wechselndem Erfolg den politischen Extremismus von rechts wie links bekämpft. Das sehr konservative, militärisch geprägte Offizierskorps stand wie große Teile des Bürgertums der Republik skeptisch bis ablehnend gegenüber.
2.2 Die Polizei war den politischen und ideologischen Zeitströmungen ausgesetzt. Bei den Kriminalisten grassierte die Vision des Juristen und Kollegen Robert Heindl einer kriminalitätsfreien Gesellschaft durch dauernde Sicherungsverwahrung der "Berufsver-brecher" unter Umgehung der Justiz.
2.3 Die "Gleichschaltung" der Polizei verlief undramatisch und schnell, nachdem bereits durch den Preußenschlag vom 20. Juli 1932 zwölf Behördenleiter (einschließlich des PP Berlin) abgesetzt worden waren. In der preußischen Polizei wurden nach der "Machtergreifung" bis zu 13% der höheren und bis zu 2% der unteren Dienstgrade entlassen, insgesamt nicht mehr als 1.000 von 80.000 Beamten. Diese gut platzierten Entlassungen, angefangen mit den Behördenleitern, reichten für die Disziplinierung des großen Rests.
2.4 In Preußen wurde die politische Polizei aus der allgemeinen Polizeistruktur ausgeglie-dert und direkt dem preußischen Innenminister unterstellt. Das im April 1933 gegründete Geheime Staatspolizeiamt rekrutierte ihr zusätzliches Personal zunächst aus der Kriminalpolizei und ging erst später zur Direkteinstellung über.
2.5 Strukturell wurde die Polizei durch die Abschaffung der Länderhoheit. "verreichlicht", d.h. zentralisiert. Ab Mitte 1936 wurde sie schließlich direkt dem Reichsführer SS Himmler unterstellt und geriet damit in den Sog des sich ausweitenden SS-Imperiums.
2.6 Inhaltlich wurde die Arbeit der Polizei durch die Schaffung der Instrumente der unbegrenzten Sicherungsverwahrung und vor allem durch die Vorbeugehaft ohne Einschaltung der Justiz "gestärkt", d. h. die rechtsstaatlichen Normen wurden mehr und mehr aufgeweicht. Bei der Gestapo erfüllte die Schutzhaft den gleichen Zweck. Die Polizei hing bald der Ideologie des "gesunden Volkskörpers" an, für dessen Gesundung die "erblich belasteten Berufskriminellen mit dem Verbrechergen" beseitigt werden müssen. Die Barrieren des Rechtsstaates wurden systematisch beseitigt und die Polizei erhielt den neuen Zielauftrag des "Dienstes an der Volksgemeinschaft".
2.7 Die Vorbeugehaft wurde auf immer neue "Fallgruppen" ausgeweitet und in den KZ vollstreckt. Zum Teil versahen die Sachbearbeiter die Einweisungsanordnungen mit dem RU-Vermerk, d.h. Rückkehr unerwünscht. Es kam zu mehr als 70.000 Einweisungen. Von dieser Gruppe überlebte die Hälfte nicht. Da die Todesfälle der Einlieferungsstelle zurückgemeldet wurden, war das Schicksal der Vorbeugehäftlingen den anordnenden Sachbearbeitern bekannt.
2.8 Während die Zuständigkeit für politische Delikte und Juden auf die Gestapo übergegangen war, blieb die Kriminalpolizei weiterhin zuständig für die Sinti und Roma. Von den mehr als 45.000 Sinti und Roma in Deutschland und Österreich wurden mehr als 25000 ermordet, davon allein 20.000 in Auschwitz-Birkenau.
2.9 Die Ordnungspolizei war ab 1941 für die Zugbegleitung der Deportationszüge mit Juden in die Vernichtungslager zuständig. Das Schicksal der Juden blieb ihnen nicht verborgen.
2.10 Mit Kriegsausbruch wurden aus Polizeibeamten und Polizeireservisten Polizeibataillone, die 1942 zu Polizeiregimentern zusammengefasst wurden, aufgestellt. Diese insgesamt 125 Bataillone mit einer Sollstärke von je 500-600 waren für Polizeiaufgaben im besetzten Europa vorgesehen und umfassten ca. 25-30% des Personals der Ordnungspolizei. Sie ermordeten vor allem Juden aber auch andere Opfer, u. a. waren sie auch an dem berühmt/berüchtigten Massaker in Lidice beteiligt. Den Bataillonsangehörigen können gerichtsbekannt mindestens 520.000 Mordopfer zugerechnet werden, vermutlich liegen die Opferzahlen jedoch eher bei 1.000.000. In der Summe liegen die Opferzahlen bei den Polizeibataillonen wahrscheinlich deutlich höher als bei den sog. Einsatzgruppen, denen Teile von Polizeibataillonen zugeordnet waren.
3 Die Rezeption der Polizeigeschichte des NS-Staates nach Kriegsende
3.1 Während SS und Gestapo in den Nürnberger Prozessen zu verbrecherischen Organisationen erklärt wurden, blieb die uniformierte Ordnungspolizei (die sog. Grüne Polizei) und die Kriminalpolizei von einer derartigen Klassifizierung ausgenommen. Die historische Forschung konzentrierte sich auf die Gestapo, die einen starken personellen Aufschwung erfuhr (1934: 1.700; 1943: 31.000) und neben der SS in erster Linie mit den Verbrechen des NS-Staates identifiziert wurde.
3.2 Die mangelnde Verurteilung der Ordnungspolizei (1942: 276.000 Beamte), aber auch der Kriminalpolizei (durchgängig ca. 13.000 Beamte), beruhte auf bewussten Falschaussagen von Zeugen in Nürnberg. Das daraus resultierende verharmlosende Bild einer während der NS-Zeit überwiegend rechtsstaatlich arbeitenden Ordnungs- und Kriminalpolizei wurde von den Betroffenen in der Nachkriegszeit sorgsam gehegt um die Wiedereinstellung auf Grund des Art. 131 GG zu ermöglichen und später aus Furcht vor Strafverfolgung.
3.3 Der Durchbruch zur historischen Wahrheit über die Ordnungspolizei gelang mit dem Buch des amerikanischen Historikers C. Browning "Ganz normale Männer. Das Reserve Polizeibataillon 101 und die Endlösung in Polen" erst 1992 und der umfassenden Darstellung von S. Klemp "Nicht ermittelt. Polizeibataillone und die Nachkriegsjustiz-Ein Handbuch" 2005. Für unsere Sicht der Kriminalpolizei im Nationalsozialismus war die Monographie von Patrick Wagner "Volksgemeinschaft ohne Verbrecher. Konzeption und Praxis der Kriminalpolizei in der Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus" 1996 entscheidend.
Rückfragen bitte an:
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Pressestelle
Norbert Reckers M.A.
Telefon: 02501-806-230
Fax: 02501-806-440
E-Mail: pressestelle@dhpol.de
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