POL-AA: Verstärkte Kontrollen der Corona-Regelungen mit Bilanzen- Anzahl der Versammmlungslagen nehmen stark zu
Aalen (ots)
PP Aalen: Verstärkte Kontrollen der Corona-Regelungen mit Bilanzen- Anzahl der Versammlungslagen nehmen stark zu
Die epidemische Lage in unserer Region und die damit einhergehende Intensivbettenauslastung in den Krankenhäusern bringt die dortigen Beschäftigten weiterhin an den Rand der Belastbarkeit. Die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg wurde zur Eindämmung der Pandemie bis zuletzt immer wieder entsprechend angepasst und die Regeln verschärft. Einer flächendeckenden Überwachung der erlassenen Verordnungen kommt eine besondere Bedeutung zu. Das PP Aalen versteht es deshalb als gemeinsame Aufgabe und Verantwortung aller Behörden, verstärkte Kontrollen der Corona-Verordnung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich durchzuführen.
Die Polizei Aalen führt daher seit Wochen verstärkte flächendeckende Überwachungsmaßnahmen sowohl im Rahmen des Regeldienstes als auch bei präsidiumsweiten Schwerpunktkontrollen mit eigenen und unterstellten Kräften des Polizeipräsidiums Einsatz durch.
Maskentragepflicht-ÖPNV
Das Hauptaugenmerk unserer Überwachungsmaßnahmen liegt insbesondere bei der Maskentragepflicht im öffentlichen Raum und im ÖPNV. Denn die Infektionsgefahr ist dort besonders hoch, wo größere Menschenmengen aufeinandertreffen. So wurden beim Polizeipräsidium Aalen seit 1. November 2021 bei Kontrollen nahezu 10.000 Personen und über 6.000 Fahrzeuge überprüft, wobei fast 100 Verstöße festgestellt wurden.
Zusätzliche Schwerpunktkontrollen
Im Rahmen landesweiter Aktionen hat das Polizeipräsidium Aalen am 14. und 16. Dezember zudem noch flächendeckend Schwerpunktkontrollen an Bahnhöfen und Busbahnhöfen durchgeführt. Hierzu waren im Rems-Murr-Kreis 38 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz, die knapp 200 Personen überprüften und letztlich 60 Verstöße gegen die Maskentragepflicht feststellten. Bei den Kontrollen im Ostalbkreis sowie im Landkreis Schwäbisch Hall waren es ca. 110 Verstöße gegen die Maskentragepflicht. Dort hatten rund 60 Beamtinnen und Beamte ca. 2000 Personen kontrolliert.
Ausgangsbeschränkungen
Nun noch ein Blick zu den Überwachungsmaßnahmen in Punkto Ausgangsbeschränkungen, die von den Landkreisverwaltungen im Zuständigkeitsgebiet des Polizeipräsidiums Aalen wegen den hohen Inzidenzen jüngst verhängt waren. Die Ausgangsbeschränkungen wurden seitens der Polizei im Zuge der allgemeinen Aufgabenerfüllung sowie der rechtlichen Möglichkeiten mitkontrolliert, das PP Einsatz hat auch hier unterstützt. Während der jeweils relevanten Zeiträume in den drei Landkreisen wurden von der Polizei im Ostalbkreis rund 1700 Personen und 1100 Fahrzeuge überprüft, wobei 24 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung festgestellt wurden. Im Landkreis Schwäbisch Hall waren es vier festgestellt Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung. Die Polizei hat dort über 250 Fahrzeuge und über 400 Personen überprüft. Über 2000 Fahrzeuge und 2800 Personen überprüften Polizeikräfte im Rems-Murr-Kreis. Dort wurden 26 Personen festgestellt, die sich nicht an die erlassene Verfügung hielten.
Insgesamt bleibt polizeilich festzuhalten, dass trotz der Vielzahl der kontrollierten Personen nur sehr wenige angetroffen wurden, die sich unzulässig über die Ausgangsbeschränkungen hinwegsetzten. Bei festgestellten Verstößen zeigten sich die betroffenen Personen in der Regel einsichtig, gewaltgeprägte Zwischenfälle gab es bei den Kontrollen nicht.
Demonstrationsgeschehen
Baden-Württembergweit nahm in der letzten Woche das Demonstrationsgeschehen deutlich zu. Zunehmend versammeln sich Menschen zu sogenannten "Spaziergängen", einer stillen Ausdrucksform des Protestes. Vereinzelt werden dort aber auch Parolen skandiert, Kerzen oder Fackeln mitgeführt oder entsprechende Transparente gezeigt. Beim Polizeipräsidium Aalen hatten wir am vorigen Wochenende binnen drei Tagen 23 Versammlungslagen, bei denen rund 1100 Menschen zusammenkamen und polizeilich begleitet wurden. Das Polizeipräsidium Aalen befindet sich stets im engen Austausch mit den zuständigen Versammlungsbehörden. Dabei nehmen wir in Zusammenarbeit vor allem auch die sogenannten "Spaziergänge" in den Fokus, da hierbei regelmäßig die notwendige Anmeldung der geplanten Versammlung unterbleibt und schon dies einen versammlungsrechtlichen Verstoß darstellt. In diesen Fällen werden wir regelmäßig strafrechtliche Ermittlungen einleiten und den Staatsanwaltschaften zur Entscheidung vorlegen.
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