POL-AA: Rems-Murr-Kreis: Wettbüro überfallen - Korrekturmeldung zu Pressemeldung vom 10.04.2022
Aalen (ots)
Schorndorf: Wettbüro überfallen - Zeugen gesucht
Am Freitagabend gegen 22:50 Uhr betrat ein bisher unbekannter Mann ein Wettbüro in der Johann-Philipp-Palm-Straße und bedrohte den Mitarbeiter des Geschäftes mit einer Schusswaffe. Anschließend forderte er die Herausgabe von Bargeld und schoss in Richtung Decke. Während der Mitarbeiter des Wettbüros das Geld in eine Mülltüte packte, feuerte der Täter einen weiteren Schuss ab. Bei der Waffe handelte es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine Schreckschusspistole. Der Täter flüchtete anschließend mit mehreren tausend Euro Beute in Richtung Kreisverkehr. Er war zur Tatzeit mit einem schwarzen Kapuzenpullover, einer schwarzen Joggingshose, schwarzen Handschuhen und schwarzen Turnschuhen bekleidet. Über das Gesicht hatte er ein weißes Tuch gezogen, zudem trug er eine weiße Mütze. Entsprechende Zeugenhinweise werden von der Kriminalpolizei Waiblingen unter der Telefonnummer 07361 5800 entgegengenommen.
Aspach: Korrekturmeldung zu Pressemeldung vom 10.04.2022, 13:17 Uhr
Am Sonntag gegen 0:50 Uhr wurde eine 29-jährige Frau in der Kirchberger Straße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellten die Beamten fest, dass die Frau deutlich unter Alkoholeinfluss stand.
In der am Sonntagmittag veröffentlichten Pressemeldung war von einem Wert, der "deutlich über dem erlaubten Grenzwert von 1,1 Promille" gelegen habe, die Rede, was zu Irritationen führte.
An dieser Stelle muss festgehalten werden, dass die Promillegrenze für Kraftfahrzeugführer tatsächlich bei 0,5 Promille liegt (Ausnahmen während der Probezeit und Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren, hier gilt die 0,0 Promille-Grenze), sollten Ausfallerscheinungen hinzukommen, drohen bereits ab 0,3 Promille entsprechende Sanktionen. Ab 1,1 Promille macht sich der Kraftfahrzeugführer in jedem Fall eines Vergehens strafbar, während es sich beim Wert zwischen 0,5 und 1,09 Promille um eine Ordnungswidrigkeit handelt - immer vorausgesetzt, der Fahrer zeigt keine Ausfallerscheinungen.
Anbei die ursprüngliche Meldung:
Aspach: Zu tief ins Glas geguckt und danach mit dem Auto unterwegs
Am Sonntagmorgen, gegen 00:50 Uhr, befuhr eine 29jährige VW-Fahrerin die Kirchberger Straße und wurde dort einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei machte die Frau einen leicht verwirrten und überraschten Eindruck. Sie benötigte außerdem für die Aushändigung ihrer Papiere sehr viel Zeit. Da die Polizeistreife zudem leichten Alkoholgeruch in der Atemluft der Frau festgestellte, wurde ihr ein Alkoholtest angeboten. Dieses lag deutlich über dem erlaubten Grenzwert von 1,1 Promille. Es folgten eine Blutentnahme im Krankenhaus, die Beschlagnahme des Führerscheins und der Fahrzeugschlüssel sowie eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
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