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POL-AA: Polizei Aalen: Fahruntüchtige Autofahrer und deren erhöhtes Gefahrenpotential - Polizei verfolgt klare Ziele

Aalen (ots)

Die Polizei verfolgt das ehrgeizige Ziel, dass keine Menschen mehr bei Unfällen schwer verletzt oder getötet werden. Diese Vision ist jedoch nur erreichbar, wenn auch alle Verkehrsteilnehmer sich ihrer Verantwortung bewusst sind. Leider sind wir noch ein großes Stück von dem Ziel entfernt, denn die Polizei Aalen musste im Jahr 2021 den Straf- und Ordnungsbehörden 1290 Anzeigen wegen Fahren unter Alkoholeinwirkung vorlegen. Bei diesen Vorfällen wurden 493 Führerscheine vorläufig einbehalten. Jedem von uns muss aber klar sein, dass dies nur die Spitze des Eisberges sein kann. Wie viele Personen sich tatsächlich betrunken ans Steuer setzen, ist unbekannt. Manche Forschungsergebnisse gehen von einer Dunkelziffer von 1:2000 aus. Dies würde bedeuten, dass im letzten Jahr auf dem Gebiet unseres Polizeipräsidiums über 2,5 Millionen Mal Menschen alkoholisiert am Steuer saßen und uns alle somit zumindest abstrakt an Gesundheit und Leben gefährdeten. Im selben Zeitraum haben 334 Verkehrsteilnehmer alkoholbedingt Unfälle verursacht! Zwei von denen endeten tödlich! 48 Menschen wurden schwer, 122 leicht verletzt.

Jeder weiß, dass alkoholbedingte Ausfallerscheinungen bei Fahrzeugführern zu typischen Fahrfehlern führen, die die Ursache von Verkehrsunfällen mit schweren Folgen sein können! ABER WIE WIRKT ALKOHOL KONKRT BEIM MENSCHEN? Die Wissenschaft konkretisiert!

   -	Unterhalb von 0,2 Promille tritt bei alkoholüberempfindlichen 
oder alkoholungewohnten Menschen bereits eine enthemmende Wirkung mit
Steigerung der Redseligkeit ein
   -	Ab 0,3 Promille gibt es die ersten körperlichen 
Beeinträchtigungen, wie Einschränkung des Sehfeldes oder Probleme bei
der Entfernungsschätzung
   -	Ab 0,5 Promille sind deutliche Reaktionseinschränkungen, 
insbesondere auf rote Signale erkennbar
   -	Ab 0,8 Promille sind erste Gleichgewichtsstörungen, deutliche 
Enthemmungen und der sogenannte Tunnelblick mit deutlichen 
Sehfeldeinschränkungen gegeben
   -	Zwischen 1,0 und 1,5 Promille sind zudem Sprachstörungen, 
erhöhte Risikobereitschaft und Aggressivität feststellbar
   -	Zwischen 2,0 bis 2,5 Promille bekommen Menschen Koordinations- 
und Gleichgewichtsstörungen
   -	Über 2,5 Promille treten Lähmungserscheinungen, 
Bewusstseinstrübungen, Doppelsehen sowie die Ausschaltung des 
Erinnerungsvermögens auf
   -	Ab 3,5 Promille können Menschen in lebensbedrohliche Zustände 
geraten, insbesondere durch Lähmungen des Atemzentrums

UND WIE WIRKT SICH EINE ALKOHOLISIERUNG AUF DIE FAHRTAUGLICHKEIT VON VERKEHRSTEILNEHMERN AUS? Wissenschaftliche Studien belegen hier die Zusammenhänge von Blutalkoholkonzentration (BAK) und Unfallrisiko wie folgt:

   -	ab 0,3 Promille steigt die Unfallhäufigkeit
   -	Die Wahrscheinlichkeit, in einen Unfall verwickelt zu werden, 
steigt ab 0,8 Promille rapide und exponentiell an und ist bei 1,5 
Promille bereits über 25-mal höher
   -	Kraftfahrer mit einer BAK von mehr als 0,8 Promille haben 
häufiger Unfälle, an denen nur ihr Fahrzeug beteiligt ist. Unfälle 
unter ihrer Beteiligung verlaufen meist schwerer und folgenreicher 
als bei nüchternen Fahrern. Sie sind ungefähr zwei Mal häufiger an 
Unfällen mit schweren Folgen beteiligt.

Trotz all diesen Erkenntnissen musste allein die Fellbacher Polizei bei Routinekontrollen am Mittwochabend (27.04.2022) binnen drei Stunden vier Autofahrern wegen Fahruntüchtigkeit die Weiterfahrt untersagen.

So wurde gegen 21 Uhr ein 56-jähriger Autofahrer in der Siemenstraße angehalten und einer verdachtsunabhängigen Kontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass er mit 0,7 Promille am Steuer saß. Der nächste fahruntüchtige Verkehrsteilnehmer war mit einem Pkw BMW unterwegs und wurde in der Stuttgarter Straße gegen 22.45 Uhr gestoppt. Er saß mit einem Promille am Steuer. 15 Minuten später an der gleichen Kontrollstelle fuhr der nächste alkoholisierte Autofahrer vorbei. Bei dem 49-Jährigen wurde bei der Kontrolle eine Atemalkoholkonzentration in Höhe über 1,1 Promille gemessen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Zu einer weiteren Kontrolle am Donnerstag kurz nach Mitternacht wurde in der Höhenstraße ein 21-jähriger Ford-Fahrer überprüft. Bei ihm ergab sich der konkrete Verdacht einer Drogenbeeinflussung, weshalb eine Blutuntersuchung veranlasst werden musste. Diesen Autofahrern drohen nun mindestens Fahrverbote und Bußgelder.

In Deutschland gelten grundsätzlich folgende Alkoholgrenzwerte:

Ab 0,3 Promille: Sollten bei einem Fahrzeugführer Ausfallerscheinungen festgestellt werden, die sich z.B. durch unsichere Fahrweise, gefährliche Verkehrssituationen, verursachen von Unfällen auszeichnen, kommt nach ständiger Rechtsprechung eine Strafbarkeit nach den §§315c, 316 StGB in Betracht.

Kraftfahrer im öffentlichen Straßenverkehr handeln ab 0,5 Promille gem. § 24a StVG ordnungswidrig, selbst wenn keinerlei Ausfallerscheinungen erkennbar sind.

Ab 1,1 Promille beginnt laut Rechtsprechung die absolute Fahruntüchtigkeit. Wer als Fahrzeugführer im öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, macht sich strafbar!

Ordnungswidrig handelt auch, wer in der Probezeit nach § 2a StVG oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.

Die Polizei Aalen appelliert an die Verantwortung eines jeden Verkehrsteilnehmers. Helfen Sie Menschenleben zu schützen indem Sie im Straßenverkehr nüchtern teilnehmen, ganz nach dem Motto "Wer fährt, trinkt nicht - wer trinkt, fährt nicht!

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Aalen
Öffentlichkeitsarbeit
Böhmerwaldstraße 20
73431 Aalen
Telefon: 07361 580-105
E-Mail: Aalen.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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