POL-FR: Waldkirch-Denzlingen-Elztal: Sicher durchs Fastnachtsgetümmel
Freiburg (ots)
LANDKREIS EMMENDINGEN
Damit die Fastnacht 2019 so närrisch, friedlich und positiv verläuft, wie dies in den letzten Jahren in den Elztalgemeinden der Fall war, ist leider einiges an Vorarbeit erforderlich. In etlichen gut abgestimmten und behördenübergreifenden Besprechungen mit den veranstaltenden Zünften haben sich alle Verantwortlichen gemeinsam bereits seit Oktober dafür engagiert, dass ein sicheres und ausgelassenes Feiern möglich sein wird. Angefangen von der Gestaltung der Narrendörfer, über die in den meisten Gemeinden üblichen Glasverbote und dem Verbot im Narrendorf Hochprozentiges zu verkaufen, engagierte Jugendschützer und über bauliche Sicherheitseinrichtungen, die Ausleuchtung "dunkler Ecken", die Überwachung der Sperrzeiten bis hin zur Musikauswahl an den Ständen, basiert die Fasnet in den Gemeinden des Waldkircher Polizeireviers wieder auf einem guten gemeinschaftlichen Sicherheitskonzept. Es wird aber immer wieder deutlich, dass jeder Einzelne dazu beitragen muss, dass die Fasnet Spaß macht. Hierzu gehört u.a. das schlichtende und besonnene Vorgehen, wenn es mal zu verbalen Auseinandersetzungen kommt oder ein Betrunkener zusehends aggressiver wird. Wenn man sich ein Eingreifen selbst nicht zutraut oder Gefahr läuft, selbst mit in einen Streit hineingezogen zu werden, sollte man sich so frühzeitig wie möglich an die Polizei oder Verantwortliche der Zunft wenden. Die Polizei wird - wie gewohnt - an vielen Orten zurückhaltend präsent sein, aber sich niederschwellig um Störenfriede kümmern. Bei dieser Gelegenheit möchte die Polizei darauf hinweisen, dass man alkoholisiert nicht nur schneller zum Täter, sondern auch viel schneller zum Opfer werden kann! Sie empfiehlt jedem Festbesucher einen gesunden "Gefahrenradar" für sich selbst und seine Umgebung in Betrieb zu halten und diesen nicht durch unnötig hohen Alkoholkonsum lahmzulegen! Im Vorfeld haben Polizei und Ordnungsamt bei 13 Personen geprüft, ob diese durch ihr negatives Verhalten bei zurückliegenden, ähnlichen Veranstaltungen überhaupt zur Fastnacht dürfen. Trotz vieler negativer Berichterstattungen und Gerüchten in den "sozialen" Netzwerken bildet das Ergebnis dieser Überprüfung für sogenannte behördliche Aufenthaltsverbote die Realität ab: Nur bei einem einzigen Waldkircher Störenfried waren dessen Aktionen so erheblich, dass sie für ein solches Aufenthaltsverbot ausreichten! Auf alle anderen, die im Vorfeld störten, hat die Polizei ein besonderes Augenmerk.
rb
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