POL-FR: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Ravensburg und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 26.07.2019
Freiburg (ots)
Ravensburg - Freiburg im Breisgau
Entwichener Strafgefangener
Die Staatsanwaltschaft Ravensburg und das Polizeipräsidium Konstanz fahnden seit dem heutigen Freitag öffentlich nach einem 57-jährigen Strafgefangenen. Der 57-jährige wurde durch Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 08.07.1997 wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte am 27.11.1996 in Bad Saulgau eine Boutique überfallen, um an Bargeld zu gelangen und hierbei eine ihm unbekannte Verkäuferin mit einem Messer getötet. Seit dem 27.11.1996 befand sich der Gefangene in Untersuchungs- und anschließend daran in Strafhaft. Die Mindestverbüßungsdauer seiner Strafe war am 28.11.2014 abgelaufen. Seit dem Jahr 2011 verbüßte er seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Freiburg im Breisgau, zuletzt als Freigänger. Der 57-jährige war während der Dauer seiner Strafhaft als Gefangener unauffällig, diszipliniert und im Strafvollzug ohne Beanstandungen. Er war zuletzt zu einer Tätigkeit in einem Betrieb außerhalb der Justizvollzugsanstalt im Rahmen des Freigangs zugelassen. Am Dienstagabend kehrte der Strafgefangene nicht von seinem Freigang in die JVA Freiburg im Breisgau zurück und ist seither flüchtig. Die Ermittlungen führten bislang nicht zu der Feststellung eines Fluchtgrundes. Eine Freilassung des Gefangenen wäre noch in diesem Jahr zur Prüfung herangestanden.
Die Öffentlichkeitsfahndung ist im Internet unter dem folgenden Link abrufbar:
https://fahndung.polizei-bw.de/tracing/pp-konstanz-entwichener-strafgefangener/
Staatsanwaltschaft Ravensburg, Staatsanwältin Tanja Kraemer, Tel. 0751/806-1332,
Polizeipräsidium Konstanz, Kriminalhauptkommissar Herbert Storz, Tel. 07531/995-1015.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Konstanz
Telefon: 07531 995 -0
E-Mail: konstanz.pp@polizei.bwl.de
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