POL-FR: Endingen: Mysteriöses Geräusch im Bereich des Bahnhofs hält Anwohner über Tage hinweg wach
Freiburg (ots)
LANDKREIS EMMENDINGEN - (1 Meldung) -
In den letzten Tagen kam es zu später Stunde immer wieder zu Hinweisen aus der Bevölkerung, wonach aus dem Bereich des Bahnhofs ein durchdringender "Piepton" zu hören sei, der alle um den Schlaf bringe.
Überprüfungen durch Beamte des Reviers Emmendingen in den Nächten zu Mittwoch und Donnerstag führten nicht zur Klärung des mysteriösen Falls. Der Ton war jeweils kurzzeitig zu hören gewesen und danach verschwunden.
Den Durchbruch erzielten zwei Beamte, als sie am Donnerstagabend erneut der Ursache auf den Grund gingen. Den Indizien nach sprach alles dafür, dass er Ton aus dem Bereich des Bahnhofs kommen müsste. Auf die vielversprechende Kontaktaufnahme mit dem Fahrbetriebsleiter der Bahn folgte die nüchterne Erkenntnis, dass der Ton wohl doch nicht mit dem Bahnbetrieb in Zusammenhang stand.
Als die Beamten die Überprüfung im Bereich der Üsenbergstraße fortsetzten, konnte der Piepton schließlich extrem laut wahrgenommen werden. Nach Rücksprache mit den dortigen Anwohnern gaben diese an, dass der Piepton bereits seit Anfang der Woche zu hören gewesen sei. Er sei immer zu den Abendstunden bis etwa 02:30 Uhr hörbar und man vermute, dass er von der Anlage einer nahegelegenen Firma stamme.
Auch die Beamten waren sich nun sicher, dass der Piepton sich auf dem Firmengelände lokalisieren ließ. Und wie der Zufall es so wollte, erschien ein Mitarbeiter der Firma und verschaffte den Polizeibeamten Zutritt zum Gelände.
Eindeutig konnte dann der Piepton in einem Baum auf dem Firmengelände lokalisiert werden. Als die Beamten sich dem Baum adrenalingeladen und voller Aufmerksamkeit näherten, flog plötzlich ein kleiner Vogel mit einer geschätzten Flügelspannweite von 30cm davon. Weitere optische Merkmale konnten aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse jedoch nicht mit Sicherheit festgehalten werden.
Als der laute Piepton dann im Anschluss auf einem benachbarten Baum wahrgenommen werden konnte, war der Fall gelöst. Eine Ahndung des Verursachers kommt aufgrund offensichtlicher Umstände nicht in Betracht. Akte X/0898114/2020 wird als "Fall geklärt" eingestuft.
td/ts
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