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POL-FR: Landkreis Waldshut: Kinderpornographie - Erste Verurteilung nach Änderung der Rechtslage

Freiburg (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen und des Polizeipräsidiums Freiburg

Das Schöffengericht Bad Säckingen verurteilte im Mai 2022 einen 38-jährigen Mann wegen der Verbreitung und des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen 2019 und 2021 ca. 2500 kinderpornografische Dateien besessen und entsprechendes Material teilweise auch verbreitet zu haben.

Die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von Kinderpornographie nach § 184b Abs. 1 StGB ist seit dem 01.07.2021 ein Verbrechen und wird nunmehr mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und bis zu zehn Jahren geahndet. Die Aussetzung der Strafe zur Bewährung ist bei einer Freiheitsstrafe von über zwei Jahren gesetzlich nicht möglich.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt.

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