POL-FR: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Freiburg und des Polizeipräsidiums Freiburg vom 16.08.2024
Freiburg (ots)
Ermittlungen im Zusammenhang mit Falschmeldungen und Fake News im Internet
Seit letzter Woche wurden auf diversen SocialMedia-Plattformen im Internet Videobeiträge veröffentlicht, in denen behauptet wird, dass es Fälle des sexuellen Missbrauchs in einer Freiburger Kindertagesstätte gegeben hätte.
Die Erstellerin dieser Videos behauptet darin, dass sie die Fälle kenne und beschreibt, dass Kinder einer Kindertagesstätte in Baden-Württemberg an unbekannte Männer für sexuelle Missbrauchshandlungen herausgegeben würden.
Diese Videos werden vielfach kommentiert. In Kommentaren der Plattformnutzer wird behauptet, dass Polizei und Justiz von den Vorgängen Kenntnis hätten und diese nicht weiterverfolgen würden. Es wird außerdem darüber spekuliert, welche konkrete Kindertagesstätte in den Videos gemeint ist. Aufgrund dieser Spekulationen veröffentlichten bislang Unbekannte ein Lichtbild des Leiters einer Kindertagestätte in Freiburg, auf dem sie zur Tötung des Abgebildeten aufforderten.
Die Anschuldigungen in den Videos haben zwischenzeitlich eine hohe öffentliche Reichweite sowie ein großes mediales Interesse erreicht und führen zu einer starken Verunsicherung in der Bevölkerung.
Die Anschuldigungen entsprechen nicht der Wahrheit.
Aufgrund einer Strafanzeige führte die Staatsanwaltschaft Freiburg im Frühjahr 2024 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs und der Körperverletzung zum Nachteil von Kindern. Drei Mütter erhoben Vorwürfe gegen zwei Bedienstete einer Kindertageseinrichtung in Freiburg. Das Verfahren richtete sich nicht gegen den im Internet abgebildeten Leiter einer Kindertagesstätte.
Die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Freiburg nahm unverzüglich umfangreiche Ermittlungen auf. In diesem Zusammenhang fanden Durchsuchungen, eine Durchsicht von Datenträgern und medizinischen Unterlagen sowie verschiedene Vernehmungen statt.
Die Ermittlungen ergaben abschließend keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte für die erhobenen Vorwürfe. Das Ermittlungsverfahren wurde daher im Mai 2024 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens erwirkte die Kindertagesstätte die Abgabe einer zivilgerichtlichen Unterlassungserklärung gegen eine der Mütter, da sie den Sachverhalt weiterhin gegenüber dritten Personen behauptet haben soll.
Die Staatsanwaltschaft Freiburg und die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Freiburg haben die Ermittlungen zu den im Internet aufgestellten falschen Behauptungen aufgenommen. Mehrere Strafanträge verschiedener Betroffener liegen bereits vor. Hierbei werden unter anderem die Straftatbestände der Verleumdung, der üblen Nachrede und des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten geprüft.
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