POL-HN: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 21.09.2020. Kontrollmaßnahmen des Polizeipräsidiums Heilbronn zur Einhaltung der Maskentragepflicht im Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖNPV).
Heilbronn (ots)
Die Anzahl an Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2 nimmt in den letzten Wochen stetig zu, weshalb die Tragepflicht von Alltagsmasken wieder verstärkt in den Fokus rückt. Weiterhin ist von einer dynamischen und ernst zu nehmenden Gefahr für die gesundheitliche Situation der Bevölkerung auszugehen. Laut Einschätzung des Robert-Koch-Instituts kann das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung die Ausbreitung des SARS-Virus reduzieren. Nach dem Motto, wer Maske trägt schützt andere, will die Polizei mit entsprechenden Kontrollen die Achtsamkeit und Verantwortung in der Gesellschaft stärken und gleichzeitig Maskenmuffeln und Verweigerern zu Leibe rücken. Dies insbesondere auch im Bereich des ÖNPV, wo die Menschen sich zwangsläufig sehr nahekommen und ein Rückgang der Akzeptanz der Corona-Verordnung festzustellen ist. Die bisherigen öffentlichen Apelle zeigen nicht flächendeckend die notwendige, aber dringend erforderliche Wirkung, nämlich die konsequente Einhaltung der bekannten Infektionsschutzregeln. Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration des Landes Baden-Württemberg sagte den Städten und Gemeinden im Land die Unterstützung des Polizeivollzugsdienstes bei entsprechenden Kontrollen zu und beauftragte die regionalen Polizeipräsidien, die Einhaltung der Maskentragepflicht im öffentlichen und touristischen Personenverkehr gezielt zu überwachen. Daher wird die Polizei Heilbronn in seinem Zuständigkeitsbereich im Rahmen dieser Unterstützung der örtlichen Kommunen in den kommenden Wochen mit Unterstützung durch Kräfte des Polizeipräsidiums Einsatz an mehreren Kontrolltagen im ÖPNV die Beachtung der in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vorgeschriebenen Maskentragepflicht kontrollieren. Ein Verstoß der Maskenpflicht kann mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden.
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