POL-KN: Lkrs Konstanz
Konstanz (ots)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Mühlhausen-Ehingen - Am Heiligen Abend, gg. 12:50 Uhr, kam es auf dem Parkplatz eines Lebensmittelgeschäftes, am Hohenkräher Brühl, zu einem Verkehrsunfall. Eine 76-jährige Pkw Lenkerin parkierte ihren Pkw KIA auf einem freien Parkplatz. Beim Fahren in die Parklücke kollidierte sie allerdings mit einem ordnungsgemäß abgestellten Pkw KIA, welcher so stark beschädigt wurde, dass dieses Fahrzeug nicht mehr fahrbereit war. Zeugen beobachteten, dass die Unfallverursacherin sich zum Einkaufen begab, nachdem sie die Schäden überprüfte. Als die Dame wieder zu ihrem Pkw zurückkam, wollte sie mit ihrem Pkw sogar wegfahren, woran sie gehindert wurde. Auch im Beisein der Polizei bestritt die Beschuldigte vehement den Schaden verursacht zu haben. Den Polizeibeamten fiel bei der Unfallaufnahme schließlich eine alkoholische Beeinflussung der Verursacherin auf. Schlussendlich wurde die Unfalllenkerin zur Blutentnahme gebeten. Der Führerschein wurde sofort einbehalten. Am Verursacherfahrzeug entstand Sachschaden von ca. 1000 Euro, am geparkten Fahrzeug vmtl. wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von ca. 3000 Euro.
Beschädigter Außenspiegel
Singen - Zu einer Sachbeschädigung in Form eines beschädigten, vermutlich abgetretenen Außenspiegels eines Pkw Suzuki mit Schweizer Zulassung kam es in der Zeit zw. 21.12.19, 16 Uhr und 22.12.19, 15:30 Uhr, in der Reichenaustraße in Singen, gegenüber der Kleingartenanlage. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 100 Euro. Personen, welche sachdienliche Angaben zur Sachbeschädigung machen können, mögen sich auf dem Polizeirevier Singen, unter Tel.: 07731 8880, melden.
Trunkenheit im Verkehr
Radolfzell - Am frühen Morgen des 25.12.2019 (05:30 Uhr) teilte ein Verkehrsteilnehmer über Notruf mit, dass vor ihm auf der L226 zw. Steißlingen und Radolfzell ein Pkw mit ca. 25 km/h in Schlangenlinien fahren würde. Der Pkw Seat konnte in Radolfzell am Ortseingang angehalten und der 38-jährige Pkw-Lenker einer Kontrolle unterzogen werden. Bei der Kontrolle konnte sich der Fahrer kaum auf den Beinen halten, weshalb er zur Blutentnahme mitgenommen wurde. Bei der weiteren Überprüfung wurde festgestellt, dass der Führerschein in Deutschland keine Gültigkeit mehr hat, weshalb der Fahrer zusätzlich zur Trunkenheit im Verkehr, wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gelangt.
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