POL-KN: (Tuttlingen-Eßlingen) Verstoß gegen Straßenverkehrsgesetze 08.01.2020
Tuttlingen (ots)
Böse zivilrechtliche Nachwirkungen könnte der einfache Tausch der Kennzeichenschilder an ein anderes Fahrzeug nach sich ziehen, weshalb solches Verhalten zu Recht durch die Vorschriften der Straßenverkehrsgesetze verboten und mit Strafe bedroht wird. Die Verkehrsüberwachungsstelle der Verkehrspolizeiinspektion Zimmern ob Rottweil ermittelt gegen den 61-jährigen Lenker eines Audis mit Anhänger, der am Mittwochmittag gegen 12.45 Uhr die Bundesstraße 523 auf Gemarkung der Stadt Tuttlingen befuhr. Bei der Kontrolle des Gespanns auf einem Parkplatz bei Eßlingen gab der 61-Jährige vor, die Fahrzeugpapiere des Zugfahrzeugs zu Hause vergessen zu haben. Die Überprüfung des Pkw führte zum Ergebnis, dass die Kennzeichen einem Opel zugeteilt sind. Nach Vorhalt dieses Ergebnisses räumte der Tatverdächtige ein, die Kennzeichen von seinem defekten Opel an den Audi gewechselt zu haben. Bei der Überprüfung des Gespanns wurde festgestellt, dass durch die Beladung des Anhängers mit einem weiteren Pkw die Anhängelast des Audis deutlich überschritten war. Gegen den 61-Jährigen aus einem südbadischen Landkreis wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehens gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Kennzeichenmissbrauch eingeleitet.
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