POL-KN: (Trossingen) Unzulässige Neueröffnung eines Friseurbetriebes 08.01.2020
Trossingen (ots)
Nicht zufrieden mit seiner neuen Frisur war der 32-jährige Kunde eines sogenannten "Barber-Shops", auf dessen Neueröffnung er in einem sozialen Netzwerk aufmerksam wurde. Nachdem der Geschädigte am Mittwochnachmittag das neueröffnete Friseurgeschäft in der Goethestraße besucht hatte, wandte er sich an den Polizeiposten Trossingen und brachte vor, aufgrund der ihn nach dem Haarschnitt entstellenden Frisur eine Strafanzeige wegen Körperverletzung erstatten zu wollen. Den Tatbestand der Körperverletzung sah die Staatsanwaltschaft Rottweil anlässlich der Einholung einer Rechtauskunft durch die Polizei als nicht erfüllt an, gleichwohl führte die Vorsprache des 32-Jährigen beim Polizeiposten Trossingen zur Überprüfung des neuen Friseurgeschäftes durch den Sachbereich Gewerbe und Umwelt des Polizeipräsidiums Konstanz. Der Betreiber eines Dienstleistungsbetriebes hatte den "Barber-Shop" zur Erweiterung seines Dienstleistungsangebots in seinem Gewerbebetrieb eingerichtet. Die Überprüfung des Betriebes führte zu der Feststellung, dass der Betreiber des Friseurgeschäftes die Eröffnung dieses Betriebes nicht bei der zuständigen Gewerbebehörde angezeigt hatte. Weiterhin ist er nicht im Besitz des nach der Handwerksordnung erforderlichen Meistertitels und hatte weiterhin auch keinen Mitarbeiter mit einem Meistertitel in seinem Handwerksbetrieb eingestellt. Gegen den 33-jährigen Betroffenen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ihm wurde wegen der fehlenden Voraussetzungen zur Führung eines Betriebes im Friseurhandwerk die weitere Ausübung dieser Dienstleistung untersagt.
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