POL-KN: (Oberndorf am Neckar) Schutzgewahrsam nach Ruhestörung (25.02.2020)
Neckar (ots)
Die Gewahrsamsnahme eines alkoholisierten Ruhestörers im Alter von 45 Jahren war die einzige Möglichkeit, die Polizeibeamten des Polizeireviers Oberndorf am Neckar in der Nacht zum heutigen Dienstag gegen 02.00 Uhr in einem Mehrfamilienhaus in der Kredererstraße nach der Verkettung unglücklicher Umstände blieb.
Die Polizei wurde zunächst in das Mehrfamiliengebäude gerufen, weil der 45-Jährige seine Hausmitbewohner durch seine nicht angepasste Lautstärke in der Nachtruhe störte. Nachdem die Besatzung eines Streifenwagens des Polizeireviers den Ruhestörer in dessen Wohnung aufgesucht und belehrt hatte, womit die Nachtruhe bereits wieder hergestellt war, hatte der 45-Jährige dann offensichtlich noch Gesprächsbedarf und ging im leichten Schlafanzug hinter den Polizeibeamten her ins Treppenhaus.
Anschließend fiel die Wohnungstüre ins Schloss und der nur leicht bekleidete und deutlich alkoholisierte Wohnungsinhaber mit einem Blutalkoholwert von deutlich über drei Promille stand draußen. Der 45-Jährige wurde zur Verhinderung weiterer Störungen und zu seinem eigenen Schutz Gewahrsam genommen. Seine Haftfähigkeit wurde auf der Dienststelle durch den Bereitschaftsarzt bescheinigt.
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