POL-KN: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 08.05.2020 Festnahmen nach schwerem Raub in einer Wohnung (Öhningen)
Konstanz (ots)
Festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Konstanz dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Konstanz vorgeführt wurden zwei Tatverdächtige im Alter von 42 und 20 Jahren mit Wohnsitz in Öhningen, nachdem sie am späten Abend des Montag, 20. April 2020, einen 28 Jahre alten Mann in dessen Wohnung in Öhningen aufgesucht und gemeinschaftlich beraubt hatten.
Das Opfer erhielt an diesem Abend kurz vor Mitternacht unerwarteten "Besuch" der beiden Tatverdächtigen. Der 28-jährige wurde nach Öffnung seiner Wohnungstüre durch die Täter angegriffen und mit einem Messer bedroht. Während der eine Tatverdächtige eine Gegenwehr des Opfers durch die Drohung mit dem vorgehaltenen Messer unterband, betrat sein Mittäter unberechtigt die Wohnräume, die er durchsuchte. Er fand in der Wohnung Bargeld, das er an sich nahm, bevor sich die beiden Tatverdächtigen vom Tatort entfernten.
Die Ermittlungen des Kriminalkommissariats Konstanz führten zur Feststellung, dass der 42-jährige Tatverdächtige im Februar 2020 einen weiteren, ebenfalls in Öhningen wohnhaften Geschädigten im Alter von 31 Jahren durch Drohung mit einer Gewalttat zur Herausgabe von Bargeld erpresste. Selbiges Opfer war im März 2020 noch einmal Ziel des 42-Jährigen. Hier drang er gewaltsam in dessen Wohnung ein und zerstörte mehrere Einrichtungsgegenstände, nachdem er den Geschädigten nicht antreffen konnte.
Hintergrund der geschilderten Straftaten waren finanzielle Forderungen des 42-jährigen Tatverdächtigen. Die Ermittlungen wurden nach dem Vorfall vom 20.04.2020 durch das Kriminalkommissariat Konstanz übernommen.
Die beiden Tatverdächtigen wurden am 28.04.2020 im Rahmen einer durch das Amtsgericht Konstanz angeordneten Durchsuchungsaktion angetroffen und festgenommen. Die beiden Festgenommenen sind als Asylbewerber Staatsangehörige aus der Russischen Föderation und aus Syrien.
Das Amtsgericht Konstanz ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft Konstanz gegen beide die Untersuchungshaft an. Sie wurden nach der richterlichen Eröffnung der Haftbefehle in unterschiedliche Justizvollzugsanstalten gebracht.
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