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POL-KN: (Tuttlingen) Haustürgeschäfte erfordern polizeiliche Ermittlungen (07.05.2020)

Tuttlingen (ots)

Die Tätigkeit von Reisegewerbetreibenden erforderte am Donnerstagnachmittag mehrfach den Einsatz des Polizeireviers Tuttlingen im Stadtgebiet.

Gegen 15.15 Uhr meldete sich ein 63-jähriger Wohnungsmieter eines Mehrfamiliengebäudes in der Johann-Sebastian-Bach-Straße. Er teilte unter Berufung auf die Präventionshinweise der Polizei zur Verhinderung von Betrugsdelikten mit, dass sich zwei Personen in Monteurkleidung im Haus befänden. Die Überprüfung des Polizeireviers Tuttlingen führte zum Ergebnis, dass eine 40-jährige Frau und ein 24 Jahre alter Mann als Reisegewerbetreibende einem anderen Mieter des Gebäudes einen alternativen Stromtarif anboten. Der Hintergrund der getragenen Monteurskleidung blieb den überprüfenden Polizeibeamten verschlossen.

Gegen 18.30 Uhr war die Polizei in einem Mehrfamiliengebäude in der Kaiserstraße erneut gefordert. Dort hatte ein 23-jähriger Medienberater einer 40-jährigen Hausbewohnerin erfolglos einen Internetvertrag eines Mobilfunkbetreibers angeboten. Als sich der Medienberater nach erfolglosem Verkaufsgespräch an eine im gleichen Haus wohnhafte Nachbarin wandte, bezeichnete ihn die 40-Jährige gegenüber der Nachbarin als einen Betrüger, was der Reisegewerbetreibende sogleich mit einer sexistischen Beleidigung beantwortete. Das Polizeirevier Tuttlingen leitete gegen den Reisegewerbetreibenden ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und gegen die Hausbewohnerin ein Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede ein.

Rückfragen bitte an:

Herbert Storz
Polizeipräsidium Konstanz
Pressestelle
Telefon: 07531 995-1015
E-Mail: konstanz.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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