POL-KN: (Tuttlingen) Versuchte Erpressung (Sextortion) (12.05.2020)
Tuttlingen (ots)
"Der Begriff "Sextortion" setzt sich aus den englischen Wörtern Sex und Extortion (Erpressung) zusammen. Bei Sextortion geht es um sexuelle Erpressung. Was wie ein harmloser Flirt beginnt, endet mit hohen Geldforderungen."
Mit diesen Worten warnt die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes im Internet vor diesem Kriminalitätsphänomen. Fundstelle: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/sextortion/
Bei einer anderen Variante von Sextortion verschicken die Täter ihren Opfern per E-Mail ein Erpresserschreiben, in dem sie behaupten, von ihrem Opfer kompromittierenden Sexvideos aufgenommen zu haben um Geldforderungen an die Opfer zu richten.
So erging es am Dienstagnachmittag einem 44-jährigen Mann aus Tuttlingen. Er erhielt ein E-Mail auf seine berufliche Mailadresse und wurde aufgefordert, eine hohe Geldsumme an eine Bitcoin-Adresse zu transferieren. Der Geschädigte ließ sich nicht auf die Erpressungshandlung ein und erstattete eine Strafanzeige. Beim Polizeirevier Tuttlingen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Erpressung eingeleitet.
Nach bisherigen Erkenntnissen dürften den unbekannten und vermutlich im Ausland agierenden Tätern außer der E-Mail-Adresse des Geschädigten keine sonstigen persönlichen Daten des Opfers bekannt sein.
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Herbert Storz
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