POL-KN: Kontrollmaßnahmen des Polizeipräsidiums Konstanz zur Einhaltung der Maskentragepflicht im öffentlichen und touristischen Personenverkehr (09.09.2020)
Konstanz (ots)
Vom aktuellen Anstieg der Anzahl von Personen, die sich mit dem SARS-Cov-2-Virus infizierten, sind auch die sich im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Konstanz befindlichen Landkreise Konstanz, Rottweil, Tuttlingen und der Schwarzwald-Baar-Kreis nicht ausgenommen. Weiterhin ist von einer dynamischen und ernst zu nehmenden Gefahr für die gesundheitliche Situation der Bevölkerung auszugehen.
Insbesondere dort, wo regelmäßig größere Menschenmengen entstehen, erscheinen die Infektionsgefahren besonders hoch. In besonderem Maße trifft dies auf den Öffentlichen Personenverkehr zu.
In der aktuell gültigen Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der Fassung vom 06. August 2020 wird das Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung bei der Nutzung des öffentlichen und des touristischen Personenverkehrs in Eisenbahnen, Bussen, Taxen, Fähren und Fahrgastschiffen sowie an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahnhofsgebäuden für Fahrgäste ab sechs Jahren vorgeschrieben. Eine Missachtung dieser Verpflichtung ist mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 250 Euro bedroht.
Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration des Landes Baden-Württemberg sagte den Städten und Gemeinden im Land die Unterstützung des Polizeivollzugsdienstes bei entsprechenden Kontrollen zu und beauftragte die regionalen Polizeipräsidien, die Einhaltung der Maskentragepflicht im öffentlichen und touristischen Personenverkehr gezielt zu überwachen.
Das Polizeipräsidium Konstanz wird in seinem Zuständigkeitsbereich im Rahmen dieser Unterstützung der örtlichen Kommunen in den kommenden Wochen mit Unterstützung durch Kräfte des Polizeipräsidiums Einsatz an mehreren Kontrolltagen im öffentlichen und touristischen Personenverkehr die Beachtung der in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vorgeschriebenen Maskentragepflicht kontrollieren. Verstöße gegen die Vorschriften der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg werden bei der jeweils örtlich zuständigen Bußgeldbehörde zur Anzeige gebracht.
Kontrollen in Bahnhöfen, auf Bahnsteigen oder in Eisenbahn- Betriebsfahrzeugen erfolgen in Abstimmung mit den regionalen Verkehrsverbünden und der auf den örtlichen Betriebsanlagen der Deutschen Bahn für die Polizeiarbeit originär zuständigen Bundespolizeiinspektion Konstanz.
Das Polizeipräsidium Konstanz bittet Reisende im öffentlichen und touristischen Personenverkehr um Unterstützung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des gefährlichen Krankheitserregers durch die Beachtung der vorgeschriebenen Maskentragepflicht.
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Herbert Storz
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