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POL-KN: Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Konstanz und des Polizeipräsidiums Konstanz zum Demonstrations-Wochenende in Konstanz

POL-KN: Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Konstanz und des Polizeipräsidiums Konstanz zum Demonstrations-Wochenende in Konstanz
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Konstanz (ots)

Demonstrations-Wochenende mit vielen Beteiligten - Auflagen der Stadt für den Gesundheitsschutz und gegen rechtsradikale Strömungen

Das Wochenende vom 3. und 4. Oktober 2020 steht in Konstanz ganz im Zeichen verschiedener politischer Kundgebungen. Insgesamt sind für das Wochenende 29 Versammlungen und Demonstrationen angemeldet, davon 17 für Samstag und 12 für Sonntag. Insgesamt werden mehrere Tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet. Die Polizei ist im Einsatz, um sowohl den ungestörten Ablauf dieser Versammlungen als auch die Einhaltung der Corona-Verordnung zu gewährleisten. Die Stadt Konstanz und die Polizei appellieren an die Teilnehmer der Veranstaltung, sich an die Hygienevorschrift der Corona-Verordnung zu halten.

Ausgangspunkt der Demonstrationen und Versammlungen bildete Anfang September die Ankündigung von Seiten der sogenannten "Querdenker", ihre zentrale Demonstration für den 3. Oktober von Berlin an den Bodensee zu verlagern. Ein Teil der Kundgebungen für das Wochenende wurde von Initiativen angemeldet, die die aktuelle Politik zur Corona-Prävention und damit einhergehende Einschränkungen kritisieren. Der größte Teil der Initiativen tritt für Themen wie Solidarität, Verantwortung in Zeiten der Corona-Krise und den Kampf gegen Antisemitismus ein. Die Kundgebungen finden sowohl rechtsrheinisch als auch linksrheinisch statt. Schwerpunkte bilden das Gebiet Klein Venedig, der Stadtgarten, die Marktstätte, der Münsterplatz und Straßen im Altstadtbereich. Weiterhin ist die Bildung einer Menschenkette angekündigt, die von der Schweizer Grenze über Bodman-Ludwigshafen bis nach Bayern und zur Grenze nach Österreich führen soll.

Versammlungsfreiheit und Gesundheitsschutz

Das Bürgeramt hat in den zurückliegenden Tagen die zahlreichen Anmeldungen koordiniert, um es jeder Initiative zu ermöglichen, ihre Demonstration bzw. Versammlung durchzuführen. Der springende Punkt dabei bildet das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, das als hohes Gut zu schützen ist. Für Oberbürgermeister Uli Burchardt ist aber auch das Thema Gesundheit ganz zentral: "Das Wichtigste ist der Schutz der Konstanzer Bürgerinnen und Bürger. Deshalb ist klar: wir verlangen die strikte Einhaltung unserer Auflagen. Wir sind dabei auch in engen Gesprächen mit der Polizei. Diese hat uns zugesichert, auf die Einhaltung unserer Auflagen streng zu achten und diese auch durchzusetzen. Das wird den Organisatoren der Versammlungen auch entsprechend mitgeteilt. Für uns wird es in dieser Beziehung keine Spielräume geben."

Die Auflagen:

In seinen Auflagen für die Kundgebungen fordert das Bürgeramt der Stadt unter anderem die Einhaltung des Mindestabstands und die Maskenpflicht bei sich bewegenden Demonstrationen und für Ordner. Bei ruhenden Demonstrationen gilt die Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Weiterhin verbietet die Stadt Reichskriegsflaggen, Kaiserreichsflaggen und Zeichen, die einen deutlichen Bezug zur Zeit oder zu den Verbrechen des Nationalsozialismus herstellen und eine Verbindung zu der aktuellen Corona-Pandemie herstellen. Um die Sicherheit zu gewährleisten, müssen die Initiativen vier Ordner je 50 Teilnehmer stellen. Dem Schutz der BürgerInnen und Teilnehmerinnen dienen weiterhin folgende Maßnahmen: Die Teilnahme von Personen aus einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet ist ausdrücklich untersagt. Es gilt ein Teilnahmeverbot für Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind. Dies gilt ebenso für Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen. Der Stadt ist zudem ein Hygienekonzept vorzulegen, in dem insbesondere die Umsetzung der Abstandsvorschriften und der sonstigen Infektionsschutzmaßnahmen dargelegt werden. Das Bürgeramt hat die Bestätigungen für die verschiedenen Initiativen bis Donnerstagmorgen versandt. Die Veranstalter wurden im Rahmen von Kooperationsgesprächen schon im Vorfeld über die maßgeblichen Auflagen informiert.

Regelung des Verkehrs:

Am Wochenende ist aufgrund der zahlreichen Kundgebungen mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen. Betroffen sein werden sowohl die Innenstadt als auch zeitweise Petershausen. Sowohl am Samstag als auch am Sonntag sind tagsüber die Konzilstraße und die Straße "Bahnhofplatz" für den Individualverkehr gesperrt. Die Einfahrt zum Fischmarkt in das dortige Parkhaus ist teilweise freigegeben. Die Taxistände werden zum Fischmarkt verlegt, eine Einfahrt über die Konzilstraße hierfür wird ewährleistet. Eine Durchfahrt des ÖPNV bleibt dagegen vollständig bestehen, soweit der Betrieb nicht durch Aufzüge und Demos eingeschränkt wird. Die Einfahrt in die Dammgasse (Parkhaus Marktstätte) ist nicht möglich. Die Bodanstraße wird ab der Kreuzung "Obere Laube" nur für Anwohner und zur Einfahrt Parkhaus "Lago" bzw. Augustinergarage freigegeben. Eine Anfahrt des Bahnhofes ist nicht möglich. An beiden Tagen kann es zeitweise zu Sperrungen des gesamten Innenstadtringes, der Reichenaustraße zwischen dem Kreisverkehr Klingenbergstraße / Reichenaustraße einschließlich der "Alten Rheinbrücke" und Mainaustraße zwischen "Alter Rheinbrücke" und Eichhornstraße kommen.

Eine Übersichtsskizze mit Sperrungen im Bereich der Innenstadt Konstanz ist beigefügt.

Rückfragen bitte an:

Stadt Konstanz
Pressereferent
Dr. Walter Rügert
Tel. 07531/900-2240
Walter.Ruegert@Konstanz.de
www.konstanz.de

Polizeipräsidium Konstanz
Benediktinerplatz 3
78467 Konstanz
07531/995- 1010 bis 1015
konstanz.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
www.polizei-konstanz.de

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