POL-KN: (VS-Villingen, Bad Dürrheim, Donaueschingen, Schwarzwald-Baar-Kreis) Poser- und Tuningszene auch über die Ostertage im Visier der Polizei - Beleidigungen und tätlicher Angriff gegen Polizeibeamte
VS-Villingen, Bad Dürrheim, Donaueschingen, Schwarzwald-Baar-Kreis (ots)
Nicht nur am Karfreitag (wir berichteten bereits: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/4880757 ), sondern auch über die folgenden Osterfeiertage musste die Polizei vorwiegend im Schwarzwald-Baar-Kreis erneut gegen die Poser- und Tuningszene vorgehen. Mehrere Platzverweise, über 100 geahndete Verstöße gegen die geltende Corona-Verordnung sowie angezeigte Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung aber auch Anzeigen wegen Beleidigungen, Sachbeschädigungen und wegen eines tätlichen Angriffs gegen die eingesetzten Beamten sind die Bilanz des Einsatzes, der am Samstag- und am Sonntagabend im Bereich "Neuer Markt" in Villingen stattgefunden hat.
Schon in den Abendstunden des Samstags musste die Polizei am "Neuen Markt" tätig werden, da sich gegen 22 Uhr auf dem Parkplatz des Schwarzwald-Baar-Centers sowie auf zwei angrenzenden Parkplätzen eines Gartencenters und einer Tankstelle rund 300 Fahrzeuge mit Fahrern und Begleiter der Szene aber auch viele Schaulustige eingefunden hatten. In der Folge wurden über 40 Verstöße gegen die Corona-Verordnung sowie einzelne Verkehrsverstöße geahndet, Platzverweise erteilt und im weiteren Verlauf die Parkplätze geräumt. Schon bei diesem Einsatz kam es zu einzelnen Beleidigungen der eingesetzten Beamten.
Am Sonntagabend kam es kurz nach 20 Uhr erneut zu einer Ansammlung der Poser- und Tuningszene und wieder von vielen Schaulustigen mit den mitgeführten Fahrzeugen, welche sich zu Beginn wieder auf das Gewerbegebiet "Neuer Markt" konzentrierte. Nachdem kontinuierlich ein Zulauf festzustellen und die Anzahl der Fahrzeuge auf über 400 sowie auf über 500 Personen angestiegen war, wurde die Zufahrt des "Neuen Marktes" gesperrt und es folgte die polizeiliche Räumung der Parkplätze und Zufahrtsstraße mit entsprechenden Platzverweisen per Lautsprecherdurchsagen.
In diesem Zuge griff ein 21-jähriger Teilnehmer der Ansammlung während der beabsichtigten Identitätsfeststellung der Person einen Polizeibeamten auf dem Parkplatz eines Gartencenters nach zunächst ausgesprochenen heftigen Beleidigungen an und verletzte den Beamten mit einem Faustschlag. Der aus Furtwangen stammende junge Mann muss sich nun in einem Strafverfahren wegen des Tatbestandes des "Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte" und wegen Beleidigung verantworten. Zudem wurden aus der Menge mehrfach Gegenstände, darunter Getränkedosen, gegen die eingesetzten Beamten und die Dienstfahrzeuge geworfen. Hierbei wurde ein Streifenwagen beschädigt. Auch wurden aus einzelnen Gruppen heraus Beleidigungen gegen die eingesetzten Beamten gerufen.
Nach der Räumung des "Neuen Marktes" verlagerte sich die Szene auf verschiedene Parkplätze, vorwiegend an Tankstellen im Bereich Villingen, Schwenningen, Bad Dürrheim und Donaueschingen. Auch dort wurden entsprechende Corona-Verstöße geahndet und Platzverweise ausgesprochen, sodass sich die Treffen der Autoposer und der Schaulustigen schließlich kurz nach 02 Uhr am Ostermontag aufgelöst hatten.
Die Beamten des Polizeipräsidiums Konstanz werden auch weiterhin konsequent gegen die Autoposer-Szene und solche Treffen vorgehen, unabhängig davon, ob sie nun im Schwarzwald-Baar-Kreis, im Landkreis Konstanz, Tuttlingen oder Rottweil angetroffen werden. Jegliche Geschwindigkeitsverstöße, Verstöße gegen die Corona-Verordnung, Manipulationen an den Fahrzeugen oder auch nur das unnütze Hin- und Herfahren mit den teils hochmotorisierten Fahrzeugen aber auch das unnütze Beschleunigen und wieder Abbremsen, um den installierten "Klappenauspuff" oder laute Fehlzündungen hören zu lassen werden rigoros geahndet.
Auch wird sich die Polizei bei Feststellung solcher Verstöße konsequent an die jeweilige Führerscheinstelle wenden und diese ersuchen, die Eignung des Betreffenden als Führerscheinbesitzer zu überprüfen. So können nicht nur der erfüllte Straftatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens, sondern schon geringe Verstöße, wie das wiederholte unnütze Hin- und Herfahren oder das wiederholte unnötige Beschleunigen und wieder Abbremsen zur Verursachung von Lärm dazu führen, dass der Führerschein entzogen wird. Der öffentliche Verkehrsraum ist kein Spielplatz und auch kein Platz, um sich in Massen zu treffen und so Straßen oder Parkplätze zu blockieren. Dies gilt nicht nur für die Poser- und Tuningszene an sich, sondern auch für die vielen Schaulustigen mit ihren Fahrzeugen, die über die Osterfeiertage im Bereich des Neuen Marktes anzutreffen waren.
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Dieter Popp
Polizeipräsidium Konstanz
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