POL-KN: Keine Ansammlungen von Autoposern und Tuningfahrzeugen am Karfreitag im Bereich des Polizeipräsidiums Konstanz
Polizeipräsidium Konstanz (ots)
Im Bereich des Polizeipräsidiums Konstanz hat es am Karfreitag keine größeren Ansammlungen von Autoposern oder Besitzern von Tuningfahrzeugen gegeben. Dennoch kontrollierten die eingesetzten mobilen Kontrolltrupps der Verkehrspolizei mehrere Fahrzeuge der Szene und musste auch einige beanstanden.
Da sich der Karfreitag in der Vergangenheit unter dem Pseudonym "Car-Freitag" beziehungsweise "Car-Friday" zu einem szenentypischen Feiertag und "Saisonstart" der Szene entwickelt hat, wurde von der Polizei bundesweit ein besonderes Augenmerk auf diesen Tag gelegt und dieses auch durch entsprechende Pressemeldungen angekündigt. So fanden insbesondere an diesem Tag im gesamten Präsidiumsbereich Konstanz verstärkte Kontrollen durch lageorientierte Kontrolltrupps der Verkehrspolizei statt, die auch an den übrigen Ostertagen fortgeführt werden. Durch die Trupps wurde verstärkt das Verhalten der Autofahrer überwacht und festgestellte Verstöße konsequent geahndet. So kontrollierten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten an diesem Tag bis in die späten Abendstunden hinein mehrere hundert Fahrzeuge und deren Fahrer und Fahrerinnen. Hierbei wurden 33 unvorschriftsmäßige Fahrzeuge mit diversen technischen Veränderungen festgestellt und entsprechend beanstandet. In neun Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden, da durch die Veränderungen die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge beeinträchtigt war oder durch die von diesen Fahrzeugen ausgehende Beeinträchtigung der Umwelt die Betriebserlaubnis der Autos erloschen war. Zu einer größeren Ansammlung szenentypischer Fahrzeuge war es am Karfreitag im Bereich des Polizeipräsidiums Konstanz nicht gekommen. Auch wurde von der Szene die von der Stadt Singen über die gesamten Osterfeiertage erlassene Allgemeinverfügung gegen Treffen der Poser- und Tuning-Szene weitestgehend eingehalten, wonach Ansammlungen im Stadtgebiet von mehr als fünf entsprechender Fahrzeuge verboten sind.
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