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POL-KN: Gemeinsame Pressemitteilung des Landratsamtes Rottweil und des Polizeipräsidiums Konstanz- Vermögenswerte wurden eingezogen- Kontrollierte Kipperfahrzeuge waren überladen

Rottweil (ots)

Auf eine sechsstellige Summe müssen 18 Fuhrunternehmer aus mehreren Bundesländern verzichten. Das Geld hatten sie damit verdient, dass sie Fahrzeuge aus ihrem Fuhrpark mit Bauschutt deutlich überladen hatten und so nicht nur Fahrt- und Personalkosten einsparen, sondern auch größere Gewinne erzielen konnten. Die Verkehrspolizeiinspektion Zimmern ob Rottweil, Außenstelle Villingen-Schwenningen, und das Landratsamt Rottweil arbeiteten bei den Ermittlungen Hand in Hand.

Beamten der Außenstelle in Villingen-Schwenningen der Verkehrspolizeiinspektion Zimmern ob Rottweil hatten den Stein ins Rollen gebracht. Ihnen war es durch umfangreiche Ermittlungen gelungen, in bislang achtzehn Verfahren Taterträge in sechsstelliger Höhe rechtskräftig einzuziehen. Die Polizisten hatten im Rahmen der Überwachung des gewerblichen Güterverkehrs von Ende Februar bis Anfang März 2024 mehrere mit Aushub beladene Kipperfahrzeuge kontrolliert. Hierbei stellten sie teils erhebliche Überladungen fest. Der Aushub stammte von verschiedenen Baustellen in Baden-Württemberg; alle Fahrten hatten eine Baustelle im Landkreis Rottweil zum Ziel, wo der Aushub abgeladen werden sollte.

In Zusammenarbeit mit der Bußgeldstelle des Landratsamtes Rottweil wurden über das Verfahren hinweg zwei Durchsuchungsbeschlüsse, sowie eine Beschlagnahmebestätigung beim Amtsgericht Rottweil erwirkt. Die Ermittler beschlagnahmten beim Betreiber der Baustelle insgesamt 1.787 Wiegescheine der Fahrzeuge und werteten diese aus. Die Auswertung ergab, dass in 1.044 Fällen, das entspricht 58 Prozent, das zulässige Gesamtgewicht von 40 Tonnen bei der Anlieferung überschritten war. Gegen insgesamt 22 von 27 dort tätigen Fuhrunternehmen aus verschiedenen Bundesländern wurden Einziehungsverfahren eingeleitet. Achtzehn Verfahren sind bereits rechtskräftig, die bislang eingezogene Summe ist sechsstellig, weitere vier Verfahren sind beim Amtsgericht Rottweil anhängig. Es geht hier um weitere Taterträge im mittleren fünfstelligen Bereich, die der Einziehung unterliegen.

Die konsequente Rückforderung des zu Unrecht erlangten Geldes sorgt dafür, dass faire Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden, indem die unrechtmäßig erlangten Gewinne den verantwortlichen Unternehmern wieder entzogen werden.

Rückfragen bitte an:

Landratsamt Rottweil
Pressestelle
Tel.: 0741 244-0
E-Mail: presse@landkreis-rottweil.de


Polizeipräsidium Konstanz
Polizeihauptkommissarin Nicole Minge
Telefon: 07531 995-3355
E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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