POL-LB: Weil der Stadt-Schafhausen: Pedelec-Fahrer schwer verletzt; Magstadt: Unfallflucht
Zeugen gesucht; Rutesheim: Unfallflucht beim Freizeitpark
Ludwigsburg (ots)
Weil der Stadt-Schafhausen: Pedelec-Fahrer schwer verletzt
Schwer verletzt wurde ein Pedelec-Fahrer am Sonntagmittag gegen 12:40 Uhr bei einem Verkehrsunfall auf der L 1189 zwischen Schafhausen und Magstadt. Der 76jährige wollte mit seinem Pedelec die Landesstraße überqueren. Hierbei übersah er einen VW, der von einem 32jährigen gelenkt wurde und in Richtung Schafhausen unterwegs war. Trotz Ausweichmanöver konnte der Golffahrer einen Zusammenstoß mit dem querenden Pedelec-Fahrer nicht mehr verhindern und erfasste diesen mit seiner Fahrzeugfront. Der Pedelc-Fahrer wurde hierbei zu Boden geschleudert und schwer verletzt. Er musste mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen werden. Am Pedelec sowie am VW-Golf entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von ca. 8.000 Euro. Die L 1189 musste während der Unfallaufnahme für den Verkehr gesperrt werden. Die Verkehrspolizeidirektion Ludwigsburg, Tel. 0711 / 6869-0 sucht Zeugen. Gesucht wird insbesondere ein Mann mit Radbekleidung und grauem Bart, der kurz nach dem Zusammenstoß an der Unfallstelle war.
Magstadt: Unfallflucht / Zeugen gesucht
Etwa 2.500 Schaden hinterließ ein bislang unbekannter Fahrzeugführer, der zwischen Freitag- und Sonntagnachmittag im Schramberger Weg in Magstadt an einem geparkten Peugeot entlangschrammte und sich anschließend aus dem Staub machte. Das Polizeirevier Sindelfingen, Tel. 07031 / 6970 sucht Zeugen.
Rutesheim: Unfallflucht beim Freizeitpark
Das Polizeirevier Leonberg, Tel. 07152 / 6050 sucht Zeugen zu einer Unfallflucht, die sich am Sonntagnachmittag zwischen 14.00 und 17.00 Uhr ereignet hat. Auf dem Parkplatz des Freizeitparks "Kraxlalm" stieß ein bislang unbekannter Fahrzeugführer vermutlich beim Ein- oder Ausparken gegen einen Baumstamm, der zur Begrenzung der Parkfläche diente. Hierbei wurde der Baumstamm gegen einen geparkten VW Passat geschoben und beschädigte diesen erheblich. Ohne sich um den entstandenen Schaden, der sich auf ca. 2.000 Euro beläuft zu kümmern, entfernte sich der Verursacher unerlaubt von der Unfallstelle.
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