POL-LB: Weichenstellung für "Haus des Jugendrechts" im Kreis Ludwigsburg
Ludwigsburg (ots)
Nach positiven Erfahrungen in Stuttgart, Mannheim, Pforzheim und Heilbronn hat das Polizeipräsidium Ludwigsburg zusammen mit den Staatsanwaltschaften Stuttgart und Heilbronn sowie dem Landratsamt Ludwigsburg heute mit einem gemeinsamen Beschluss die Weichen zur Einrichtung eines "Haus des Jugendrechts" im Kreis Ludwigsburg gestellt.
Im Haus des Jugendrechts arbeiten die mit der Jugendkriminalität befassten Institutionen Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe im Strafverfahren als gleichberechtigte Partner unter einem Dach zusammen. Im Rahmen dieser konzentrierten Jugendsachbearbeitung haben sie die Möglichkeit, zeitnah und abgestimmt auf Straftaten, die von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden begangen werden, zu reagieren und vor dem Hintergrund des im Jugendstrafrecht verankerten Erziehungsgedankens innerhalb kurzer Zeit passgenaue Reaktionen und Hilfen festzulegen, die sich individuell an den Tatumständen sowie der Persönlichkeit und dem sozialen Umfeld der Tatverdächtigen orientieren.
"Wir wollen ein Haus des Jugendrechts, weil wir davon überzeugt sind, dass die direkte Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen unter einem Dach uns in der Bekämpfung der Jugendkriminalität weiter bringt," so Polizeipräsident Burkhard Metzger, der eine solche Einrichtung bereits als Leiter der damaligen Polizeidirektion Pforzheim initiierte.
Mit dem heutigen Beschluss haben die Partner die wesentlichen Eckpunkte festgezurrt. Dazu zählt neben der gemeinsamen Anstrengung zur Suche und Bereitstellung eines geeigneten Gebäudes insbesondere der organisatorische und personelle Aufbau der künftigen Einrichtung. Nach den bisherigen Planungen sollen sich 15 Jugendsachbearbeiter von Schutz- und Kriminalpolizei um die gesamte Jugenddelinquenz im Zuständigkeitsbereich der Polizeireviere Ludwigsburg und Kornwestheim (mit Remseck am Neckar, Möglingen, Tamm und Asperg) kümmern. Aus dem restlichen Landkreis werden sie diejenigen Delikte bearbeiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizei fallen. Mit Stuttgart und Heilbronn werden sich erstmals zwei Staatsanwaltschaften in einem Haus des Jugendrechts engagieren und die Jugendgerichtshilfe des Landratsamts Ludwigsburg wird mit allen Mitarbeitenden in die neue Einrichtung einziehen.
Leitender Oberstaatsanwalt Siegfried Mahler, der Leiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart: "Durch ein frühzeitiges und unmittelbares Zusammenwirken können wir nicht nur die Verfahrensdauer verringern und konsequent auf Verfehlungen junger Menschen reagieren, sondern auch verbindliche und verlässliche Ansprechpartner sowohl für Tatverdächtige als auch für Opfer sein."
Leitender Oberstaatsanwalt Frank Rebmann, der Leiter der Staatsanwaltschaft Heilbronn, ergänzt: "Gerade bei jungen Menschen ist es von besonderer Bedeutung, dass eine Sanktion für Fehlverhalten möglichst zeitnah erfolgt, um ein weiteres Abrutschen in die Kriminalität zu verhindern."
Der Leiter des Dezernats IV für Arbeit, Jugend und Soziales beim Landratsamt Ludwigsburg, Leitender Regierungsdirektor Heiner Pfrommer, erläutert die Rolle der Jugendgerichtshilfe: "Unsere Mitarbeitenden betreuen sowohl Jugendliche und ihre Eltern als auch Heranwachsende während des gesamten Jugendstrafverfahrens. Sie informieren dabei nicht nur über Verfahrensabläufe, sondern unterstützen mit sozialpädagogischen Maßnahmen und helfen bei der Erfüllung von Auflagen und Weisungen, die im Jugendstrafverfahren erteilt wurden. Damit erfüllen wir auch eine neue EU-Richtlinie, die eine frühzeitige Einbindung der Jugendhilfe im Ermittlungsverfahren vorsieht."
Dies bekräftigt auch der Direktor des Amtsgerichts Ludwigsburg, Dr. Michael Stauß: "Das Amtsgericht Ludwigsburg befürwortet die Einrichtung des Hauses des Jugendrechts in Ludwigsburg auch deswegen, weil dort den Opfern besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden kann. Der Täter-Opfer-Ausgleich als zentrale Sanktionsform ermöglicht in besonderem Maße ein individuelles Eingehen auf die Opfer der Straftaten Jugendlicher."
Drei wichtige Ziele verfolgen dabei alle Verantwortlichen gemeinsam:
- Die Reduzierung der durch Kinder, Jugendliche und Heranwachsende begangenen Straftaten und damit auch der Opferzahlen. - Die Reduzierung der Anzahl der Mehrfach- und Intensivtäter sowie der Deliktsintensität durch positive Beeinflussung der Rückfallquote. - Die Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs um die psychischen Beein-trächtigungen der Opfer durch die Tat so gering wie möglich zu halten.
Rückfragen bitte an:
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