POL-LB: Unfallflucht in Bietigheim-Bissingen; Auffahrunfall auf der B 10 - Gemarkung Vaihingen an der Enz; Feuerwehreinsatz in Vaihingen an der Enz
Ludwigsburg (ots)
Bietigheim-Bissingen: Unfallflucht mit 4.000 Euro Sachschaden
Auf derzeit ungeklärte Art und Weise beschädigte ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker einen Mercedes, der am Samstag zwischen 15:00 und 17:20 Uhr in der Erfurter Straße in Bietigheim am Fahrbahnrand abgestellt war. Ohne sich um den entstandenen Sachschaden von etwa 4.000 Euro zu kümmern, machte sich der Verursacher anschließend aus dem Staub. Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142 405-0, entgegen.
B 10 / Vaihingen an der Enz: Auffahrunfall mit drei Beteiligten
Zwei Leichtverletzte und ein Sachschaden von etwa 14.500 Euro forderte ein Verkehrsunfall, der sich am Montag gegen 05.45 Uhr auf der B 10 im Bereich Vaihingen an der Enz ereignete. Bei einer Behelfsbrücke mussten ein 36-jähriger Opel-Lenker und ein 43 Jahre alter Mitsubishi-Lenker an einer roten Ampel anhalten. Ein nachfolgender 30-jähriger Ford-Lenker, der ebenfalls in Richtung Illingen unterwegs war, erkannte die haltenden Fahrzeuge vermutlich zu spät und krachte dem stehenden Mitsubishi ins Heck. Durch die Wucht des Aufpralls schob er das Auto noch auf den Opel auf. Der 36- und der 43-jährige Fahrer erlitten durch den Unfall leichte Verletzungen. Zwei der insgesamt drei Fahrzeuge waren anschließend nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.
Vaihingen an der Enz-Horrheim: Kaminbrand
In einem Einfamilienhaus im Akazienweg in Vaihingen an der Enz-Horrheim geriet am Sonntag gegen 20.00 Uhr vermutlich Glanzruß in einem Kamin in Brand. Nachdem eine Bewohnerin Brandgeruch und vereinzelte Flammen wahrgenommen hatte, alarmierte sie die Feuerwehr. Daraufhin rückten 42 Wehrleute mit sieben Fahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr Vaihingen an der Enz zum Brandort aus. Die Einsatzkräfte entfernten glühendes Material und ließen im Kamin das Feuer kontrolliert herunterbrennen. Darüber hinaus wird der Kamin erst wieder in Betrieb genommen, wenn eine Inaugenscheinnahme durch einen Schornsteinfeger stattgefunden hat. Bis auf eine beschädigte Tapete ist kein weiterer Sachschaden entstanden. Personen kam auch nicht zu Schaden.
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