POL-LB: Maskenpflicht im Öffentlichen Personenverkehr - Kontrollaktion des Polizeipräsidiums Ludwigsburg
Ludwigsburg (ots)
Eine am Dienstag durch das Polizeipräsidium Ludwigsburg durchgeführte dritte Kontrollaktion zur Maskentragepflicht im Öffentlichen Personenverkehr, führte zu folgendem Ergebnis:
Knapp 6.000 Personen wurden von Polizeibeamten in den Landkreisen Böblingen und Ludwigsburg überprüft. 1.016 der Überprüften trugen keine oder eine nicht ausreichende Mund-Nase-Bedeckung bzw. hatten die Maske nicht richtig platziert.
Wie bereits schon bei den vergangenen Kontrollen, stellten die Beamten einen Großteil der Verstöße im Bereich der Bus- und Bahnsteige fest. Doch auch dort gilt die Maskentragepflicht nach § 3 der Corona-Verordnung explizit. Erst nach Verlassen der Haltestellenbereiche kann die Mund-Nase-Bedeckung abgenommen werden.
Die Kontrollaktion der Polizei stieß bei der Bevölkerung auf große Akzeptanz. Insgesamt acht Personen zeigten jedoch keine Einsicht bzw. führten keine angemessene Mund-Nase-Bedeckung mit, so dass sie angezeigt wurden und mit einem Bußgeld von bis 250 Euro rechnen müssen.
Die Kontrollen fanden an den Bahn- und Busbahnhöfen in Böblingen, Herrenberg, Leonberg und Sindelfingen sowie in Bietigheim-Bissingen, Ditzingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Marbach am Neckar und Vaihingen an der Enz statt.
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