POL-LB: Ludwigsburg
Böblingen: Viele Augen haben heute die Radfahrenden im Blick - Zwischenbilanz
Ludwigsburg (ots)
Mit allen zehn Polizeirevieren, der Verkehrspolizeiinspektion und dem Referat Prävention beteiligt sich das Polizeipräsidium Ludwigsburg heute am bundesweiten Aktionstag "sicher.mobil.leben". Durch verstärkte Kontrollen und präventive Maßnahmen wollen sie damit einen Beitrag zur nachhaltigen Reduzierung von Verkehrsunfällen mit Radfahrenden leisten. Dabei richten die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ihren Blick nicht einzig auf mögliches Fehlverhalten von Radfahrenden. Es geht ihnen vielmehr darum, mit mobilen und stationären Maßnahmen und Aktionen alle Verkehrsteilnehmenden zu gegenseitiger Rücksicht anzuhalten und ihnen auch die mit Verkehrsverstößen verbundenen Risiken für vergleichsweise ungeschützte Radfahrende zu verdeutlichen:
Radfahrende müssen gesehen werden!
Eine gute Erkennbarkeit von Radfahrenden ist elementar für die Vermeidung von Gefahrensituationen. Bekleidung und Beleuchtungseinrichtungen sollten darauf ausgelegt sein.
Die rote Ampel gilt für alle!
Ein Zusammenstoß bei roter Ampel kann lebensgefährlich sein, wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist. Das gilt auch bei eigener Rotlichtmissachtung.
Schutzzonen sind keine Parkflächen!
Fahrradschutzstreifen dürfen nicht zum Parken oder Halten benutzt werden. Ausweichen auf den Schutzstreifen ist erlaubt, wenn Radfahrende nicht gefährdet werden können.
Vorsicht beim Abbiegen!
Umsicht und Rücksicht sind buchstäblich zu verstehen, wenn es darum geht, gefahrlos abzubiegen. Abbiegen nach links verlangt von Radfahrenden besonders umsichtiges Verhalten. Bei rechts abbiegenden Fahrzeugen birgt insbesondere der tote Winkel unkalkulierbare Gefahren für Radfahrende. Im Auto den Schulterblick nicht vergessen!
Gleiches Recht für alle!
Eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr lebt von gegenseitiger Rücksichtnahme und dem Bewusstsein, dass niemand bevorrechtigt ist.
Keine Behinderungen!
Rad- und Fußwege müssen zur Sicherheit von ungeschützten Verkehrsteilnehmenden frei bleiben. Parken und Halten auf Geh- und Radwegen ist tabu.
Überholen nur mit Abstand! Ein Abweichen von der Fahrlinie ist beim Radfahrenden nie ausgeschlossen. Der Überholabstand muss stets ausreichend sein - 1,50 m innerhalb geschlossener Ortschaften sowie 2 m außerhalb geschlossener Ortschaften.
Zwischenergebnis der Kontrollmaßnahmen
In zwei Zeitfenstern in den Morgen- und Mittagsstunden haben die Einsatzkräfte in den Landkreisen Böblingen und Ludwigsburg insgesamt 660 Fahrzeuge kontrolliert. Darunter waren 483 Fahrräder, 155 Pedelecs und 17 Pkw.
153 Fahrerinnen und Fahrer von Fahrrädern und Pedelecs trugen keinen Helm. Die Polizei macht bei diesen Kontrollen immer wieder darauf aufmerksam, dass zwar keine Helmtragepflicht besteht, Schutzhelme aber im Falle eines Unfalls möglicherweise schwere Verletzungen verhindern können.
Bei den Kontrollen stellten die Einsatzkräfte 169 Regelverstöße fest, von denen 149 durch Radfahrende begangen wurden. In 97 Fällen war der technische Zustand der Räder mangelhaft, 19 mal benutzten die Radfahrenden verbotene Verkehrsflächen, sieben waren durch Handy- oder Kopfhörerbenutzung abgelenkt und drei weitere missachteten das Rotlicht an Ampeln.
Bei 20 festgestellten Verstößen durch Autofahrende handelte es sich in 13 Fällen um verbotenes Halten und Parken auf Radverkehrsflächen und um sieben weitere sonstige Verkehrsverstöße.
Bei neun verkehrspräventiven Maßnahmen erreichte die Polizei 191 Bürgerinnen und Bürger.
Die Maßnahmen rund um den Aktionstag werden bis in die Abendstunden fortgesetzt. Ein Gesamtergebnis werden wir am Donnerstag veröffentlichen.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ludwigsburg
Telefon: 07141 18-9
E-Mail: ludwigsburg.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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