POL-OG: Offenburg - Es gibt auch Ausnahmen
Offenburg (ots)
In Zeiten der Corona-Pandemie verhalten sich die Bürgerinnen und Bürger im Bereich des Polizeipräsidiums Offenburg mehrheitlich sehr vorbildlich und entsprechend den Bestimmungen der bestehenden Corona-Verordnung. Dass es allerdings auch einzelne Ausnahmen gibt, zeigte sich am frühen Mittwochabend im Bereich des Rathauses in der Hauptstraße. Dort versammelten sich gegen 18:15 Uhr etwa 15 bis 20 Personen, die sich mit den auferlegten Vorgaben der Landesregierung offensichtlich nicht anfreunden können. Nach bisherigen Erkenntnissen befanden sich auch neugierig gewordene Passanten in dieser Gruppierung. Hinzugerufene Beamte des Polizeireviers Offenburg forderten die dicht zusammenstehende Gruppe auf, ihre den derzeitigen Vorschriften zuwider laufenden Diskussionsrunde (nicht mehr als zwei Personen zusammen im öffentlichen Raum) zu beenden und weiter zu gehen. Da eine Reaktion teils zögerlich bis überhaupt nicht stattfand, wurden die Einhaltung des Mindestabstands von den Polizisten nachdrücklich eingefordert. Ein Teil der Gruppe kam dieser Anweisung nach, allerdings blieben trotz dieser eindeutigen Aufforderung einzelne Personen hartnäckig stehen. Ferner wurden aus der Menge heraus provokanter Widerwille gegen die Anweisungen der Beamten geäußert. Überdies liefen auch angedrohte Konsequenzen als Folge des gesetzeswidrigen Verhaltens ins Leere. Bei der folgenden Personalienfeststellung eines 58-Jährigen, der sich mit seiner aggressiven Wortwahl und Ignoranz besonders hervortat, kam es zu einem Gerangel. Der 58-Jährige weigerte sich, seinen Namen preiszugeben und setzte sich gegen die polizeilichen Maßnahmen heftig zur Wehr. Unter anderem versuchte der Delinquent mit einem Faustschlag einen Beamten im Gesicht zu treffen. Während die Situation zu eskalieren drohte, entfernten sich einige Sympathisanten der Personengruppe, um sich augenscheinlich von dem ausufernden Benehmen ihres mutmaßlichen Wortführers zu distanzieren. Insgesamt mussten sieben Strafverfahren und sieben Ordnungswidrigkeitenverahren eingeleitet werden. Den 58-Jährigen erwartet neben einem Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz eine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Die Szenerie wurde aus der Luft von einem Polizeihubschrauber aus beobachtet. Die Beamten der Hubschrauberstaffel befanden sich gerade auf dem Rückflug von einem anderweitigen Einsatz im Bereich Freiburg.
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