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POL-OG: Mittelbaden - Wintereinbruch

Offenburg, Mittelbaden (ots)

Am Donnerstagmorgen kam es aufgrund des Wintereinbruchs mit ersten Schneefällen zu Verkehrsbehinderungen auf der L92 zwischen Oppenau und dem Skilift Zuflucht. Mehrere Pkws waren im Schnee stehen geblieben und die Fahrbahn war durch mehrere querstehender Fahrzeuge, aufgrund der Glätte, blockiert. Bislang wurden noch keine Unfälle polizeilich aufgenommen.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die Wichtigkeit und Pflicht einer witterungsgerechten Bereifung hin. Zudem sollte die Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung überprüft werden, da diese gerade in der dunklen Jahreszeit und ungünstigen Wetterverhältnissen besonders wichtig ist.

Insgesamt stiegen die Unfälle auf winterglatten Straßen im Vergleich zum Vorjahr an.

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Winterreifenpflicht bei Kraftfahrzeugen sind seit dem 04.12.2010 in Kraft.

Seither gilt:

   -        Es gibt keinen festgelegten Zeitraum für die 
            Winterreifenpflicht (z.B. von Oktober bis April), da die 
            Wetterverhältnisse in Deutschland dafür zu 
            unterschiedlich sind. Man spricht daher von einer 
            situativen Pflicht anstatt von einer zeitlichen.
   -        Bei Glatteis, Schneematsch, Schnee- oder Eisglätte oder 
            Ähnlichem spricht man von "winterlichen 
            Wetterverhältnissen". Bei solchen Wetterverhältnissen ist
            das Fahren mit Winterreifen Pflicht.
   -        Als Winterreifen gelten alle M+S Reifen. Auch 
            Ganzjahresreifen fallen darunter. Im Handel erhältliche 
            Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, 
            teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit 
            Schneeflocke (Alpine Symbol).
   -        M+S-Reifen sind Reifen, bei denen das Profil der 
            Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie 
            vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem 
            Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als 
            normale Reifen.
   -        Für Winterreifen werden keine speziellen Profiltiefen 
            verlangt. Es gilt hier ebenfalls die Mindestprofiltiefe 
            von 1,6 Millimetern.

Das Fahren mit falscher Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen wird mit empfindlichen Ordnungsgeldern sanktioniert:

   -        Fahren bei Schnee und Glatteis mit Sommerreifen: 60 Euro,
            1 Punkt o   Mit Behinderung des Verkehrs: 80 Euro, 1 
            Punkt
   -        Führen eines Fahrzeuges mit abgefahrenen Reifen: 60 Euro 
            Bußgeld, 1 Punkt o   Mit Gefährdung anderer: 75 Euro, 1 
            Punkt
   -        Führen eines Kraftfahrzeuges (ausgenommen Mofa) oder 
            Anhängers ohne ausreichende Profiltiefe der Reifen: 60 
            Euro, 1 Punkt
   -        Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges (ausgenommen Mofa) 
            oder Anhängers mit abgefahrenen Reifen als Halter 
            zulassen oder angeordnet: 75 Euro

Schützen sie sich und andere, indem sie auf verkehrstaugliche Beleuchtung sowie Bereifung und vor allem auf ausreichende Profiltiefe bei den Reifen achten!

/jp /cp

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781/21-1211
E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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