POL-OG: Mittelbaden - Kontrollen am Karfreitag
Offenburg (ots)
Anlässlich mehrerer Zusammenkünfte im Bereich der Tuning-Szene am Karfreitag wurden im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Offenburg verstärkt und zielgerichtet entsprechende Kontrollen durchgeführt.
Unter der Leitung des Verkehrsdiensts Offenburg wurden durch Beamtinnen und Beamte verschiedener Dienststellen mit Streifenwagen sowie Dienstkrafträdern, aber auch mit einem zivilen Videofahrzeug verschiedene Kontroll- und Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durchgeführt.
In Offenburg fand auf einem Firmengelände im Bereich der Messe ein in den sozialen Medien angekündigtes, überregionales Szenetreffen statt. Zu Beginn der gut besuchten Veranstaltung wurde mit dem Veranstalter Kontakt aufgenommen und während der Veranstaltung im Umfeld offensiv Präsenz gezeigt. Auch bei einem am späteren Nachmittag auf einem Parkplatz in der Heinrich-Hertz-Straße in Offenburg stattfindenden Treffen wurde Kontakt aufgenommen.
Bei insgesamt 91 kontrollierten Fahrzeugen und 131 kontrollierten Personen im Landkreis Rastatt, dem Stadtkreis Baden-Baden und dem Ortenaukreis ergaben sich erwartungsgemäß einige Beanstandungen. So mussten insgesamt 17 Verstöße im Bereich Tuning/Posing geahndet werden, wovon sich zwei davon auf unnötige Lärm-/Abgasbelästigung und 12 auf technische Veränderungen/Manipulationen bezogen. 11 mal musste die Weiterfahrt untersagt, beziehungsweise zwei Fahrzeuge für eine nachfolgende TÜV-Vorführung sichergestellt, werden.
Durch das zivile Videofahrzeug konnte unter anderem ein Ferrari gefilmt werden, der auf der B3 von Offenburg nach Lahr die zulässige Höchstgeschwindigkeit um ca. 70 km/h überschritt. Ein weiterer Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Stadtgebiet Offenburg um ca. 25 km/h und missachtete zudem eine rote Ampel. Insgesamt kann jedoch bilanziert werden, dass sich die Mehrheit der Teilnehmenden und Besucher der beiden Veranstaltungen an die geltenden Verkehrsregeln hielt.
Weiterhin wurden sechs Ordnungswidrigkeiten (wie das Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt und Verstöße gegen die Gurtanlegepflicht), zwei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz bei Heranwachsenden, viermal Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz geahndet, die jedoch nicht im direkten Zusammenhang mit den Veranstaltungen am Karfreitag standen. Nicht zuletzt wurden zahlreiche Gespräche geführt, Fragen beantwortet und die polizeilichen Maßnahmen erklärt.
/st /ma
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